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Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Benzin-Laubbläser

Meldungsnummer 551/2024
Erstellt am 07.08.2024 um 08:36 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort 78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 19.08.2024
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Heute(07.08.24) 7:15 Uhr der Besitzer höchstpersönlich von Cafe Mocca hantiert mit seinem Benzin-Laubbläser herum.
Das Zusammenleben in der Nachbarschaft basiert immer auf Rücksichtnahme.
Demnach sollten geltende Ruhezeiten schon allein deswegen eingehalten und bedacht werden.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 08.08.2024 um 09:10 Uhr
Titel: AW: Benzin-Laubbläser
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 19.08.2024 um 09:41 Uhr
Titel: AW: Benzin-Laubbläser
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Guten Tag,

wir haben hier ein persönliches, intensives Gespräch geführt und hoffen, dass wir damit die Situation soweit geklärt haben. Anzumerken ist allerdings, dass nicht jeder Benzin-Laubbläser erst ab 9 uhr betrieben werden darf. Es gibt durchaus Geräte, die bereits ab 7 Uhr betrieben werden dürfen. Die entsprechende Verordnung ist da keider ziemlich umständlich formuliert.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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