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Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).

Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.

Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Benzin-Laubbläser

Meldungsnummer 479/2024
Erstellt am 17.07.2024 um 08:38 Uhr
Kategorie 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung
Standort 78224 Singen
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 17.07.2024
Dauer 7 Stunden
BESCHREIBUNG
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8:10 Uhr Jemand, der seitens der Hausverwaltung Bürgerzentrum beauftragt wurde, ist mit seinem Benzin-Laubbläser aktiv.
KOMMENTARE
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 17.07.2024 um 09:42 Uhr
Titel: AW: Benzin-Laubbläser
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung. Wir haben sie an die Fachdienststelle weitergeleitet.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Administratoren-Team
 
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Kommentar erstellt am: 17.07.2024 um 12:34 Uhr
Titel: AW: Benzin-Laubbläser
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Von Montag bis Samstag ist es ab 6Uhr erlaubt
 
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Kommentar erstellt am: 17.07.2024 um 15:17 Uhr
Titel: AW: Benzin-Laubbläser
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Nicht ALLES, was erlaubt entspricht Bürgernähe.
Die Stadt sollte Zug um Zug Benzinlaubbläser verbieten.
Zeitgemäß ist der Einsatz nicht.
Es gibt Gemeinden, welche dies längst vollzogen haben.
Eine Abstimmung würde sich mehrheitlich gegen die Krachmacher entscheiden. Testen Sie es einfach bei einer der nächsten Bürgerbefragungen.
 
Singen
am Hohentwiel
Kommentar erstellt am: 17.07.2024 um 15:50 Uhr
Titel: AW: Benzin-Laubbläser
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Guten Tag,

wie wir bereits mitgeteilt haben, sind wir an der Sache dran und bitten noch um etwas Geduld. Im jetzt geschilderten Fall ist überhaupt nicht klar, ob der Laubbläser betrieben werden durfte. Laubbläser sind ja nicht per se verboten.

Angesichts der Beiträge hier aber noch eine dringende Korrektur:

Laubbläser dürfen nicht ab 6:00 Uhr morgens betrieben werden. Die Betriebszeiten solcher Geräte liegen je nach Gerät zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr oder zwischen 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr. Das hängt vom konkreten Gerät ab.

Ein pauschales Verbot durch die Gemeinde ist nicht möglich, da die Betriebszeiten bundesrechtlich geregelt sind und Gemeinden kein Bundesrecht brechen dürfen.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
 
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