Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
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Autowracks
Meldungsnummer | 373/2022 |
Erstellt am | 23.07.2022 um 09:40 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Fichtestraße 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 27.07.2022 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ist es erlaubt auf der tieferen Ebene/Hof der Norma am Ziegeleiweiher abgemeldete Autowracks zu deponieren?
KOMMENTARE
Das habe ich auch schon mehrfach gemeldet. Scheinbar kann die Stadt da nichts machen. Dort werden allerdings auch Ölwechsel gemacht. Wo das Öl wohl entsorgt wird? Und Autos werden dort auch an- und verkauft. Ob das Gewerbe angemeldet ist und der Herr ordentlich Steuern zahlt?
Das sind genau die Fragen, die von Seiten der Stadt zu klären sind!
Guten Tag,
das Abstellen ist grundsätzlich zulässig, solange es sich um Fahrzeuge handelt, die noch funktionsfähig sind bzw. die repariert werden können. Für reine Schrottfahrzeuge wäre die untere Abfallbehörde im Landratsamt zuständig. Die Stadt Singen kann hier rechtlich nichts tun.
Die gewerberechtlichen Vorgänge prüfen wir zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
das Abstellen ist grundsätzlich zulässig, solange es sich um Fahrzeuge handelt, die noch funktionsfähig sind bzw. die repariert werden können. Für reine Schrottfahrzeuge wäre die untere Abfallbehörde im Landratsamt zuständig. Die Stadt Singen kann hier rechtlich nichts tun.
Die gewerberechtlichen Vorgänge prüfen wir zusammen mit dem Gewerbeaufsichtsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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