Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Stadtverwaltung melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben.
(Bitte beachten Sie: bürgermeldungen.com ist kein Notfall-Angebot!).
Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
Telefon: 0800 – 7750007 (kostenfrei) oder:
Sie melden die Störung gleich online über unseren Partner www.stoerung24.de.
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Im Falle einer defekten Straßenbeleuchtung können Sie diese kostenfrei und rund um die Uhr nach wie vor an die Störungsannahme bei der von den Stadtwerken beauftragten Thüga Energienetze melden:
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Abgelaufener TÜV
Meldungsnummer | 546/2023 |
Erstellt am | 21.07.2023 um 10:59 Uhr |
Kategorie | 01 Bürgerservice, Sicherheit, Ordnung |
Standort |
Am Posthalterswäldle 78224 Singen (Hohentwiel) |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 10.08.2023 |
Dauer | 20 Tage |
BESCHREIBUNG
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Motorrad steht seit ca 1 1/5 Jahre auf dem selbem Platz, welches seit kurzem über keinen TÜV mehr verfügt.
KOMMENTARE
Guten Tag,
solange das Motorrad zugelassen und korrekt geparkt ist, darf es stehen bleiben. Die Zulassung erlischt nicht automatisch, wenn der TÜV abgelaufen ist. Wir können dies der Zulassungsstelle melden, die dann tätig werden kann. Zuständig ist dann aber nicht die Stadt Singen sondern das Landratsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
solange das Motorrad zugelassen und korrekt geparkt ist, darf es stehen bleiben. Die Zulassung erlischt nicht automatisch, wenn der TÜV abgelaufen ist. Wir können dies der Zulassungsstelle melden, die dann tätig werden kann. Zuständig ist dann aber nicht die Stadt Singen sondern das Landratsamt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Team von Sicherheit und Ordnung
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