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Montfortstraße Einmündung Habsburgerstraße - Sackgasse
Meldungsnummer | 27/2024 |
Erstellt am | 09.06.2024 um 12:01 Uhr |
Kategorie | 04 Straßen, Geh- und Radwege |
Standort |
Habsburgerstraße 6830 Rankweil |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 12.06.2024 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Im Zuge der Umsetzung "Fahrradstraße - Montfortstraße" (Herbst 2023) wurde bei der Kreuzung "Montfortstraße" Abzweigung "Habsburgerstraße" am linken Straßenrand neben der Bushaltestelle in Richtung Stiegstraße das Verkehrszeichen "Sackgasse" gemäß § 53/11 aufgestellt.
Dieses Zeichen zeigt lt. StVO an, dass eine Durchfahrt durch eine Straße (Habsburgerstraße) nicht möglich ist - was aber nicht stimmt.
Für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer (Radfahrer/Fußgänger) ist es nicht erkennbar, dass hier doch eine "Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer und Durchgehmöglichkeit" besteht. Bitte um Prüfung ob nicht das Verkehrszeichen § 53/11b lt. StVO hier zur besseren Information entsprechend wäre. Wichtige Radverbindung über Habsburgerstraße, Stiegstraße, Landrichterstraße bis zur Köhlerstraße ins Oberdorf.
In weiterer Folge verengt sich die Habsburgerstraße (Sackgasse) in Richtung Stiegstraße ab Parkplatz "Dr. Mann" und verläuft ca. 45 m als "Geh- und Radweg" bis kurz vor Einmündung in die Stiegstraße.
Dieser Teilabschnitt ist leider nicht als "Geh- und Radweg" ausgewiesen, bzw. gekennzeichnet - § 52/17, und wird daher auch von Mopeds mit t. w. überhöhter Geschwindigkeit benutzt, was im Begegnungsfall mit Fußgängern, Kinderwagen, Radfahrer mit Kiki usw. zu gefährlichen Situationen führt.
Bitte um Prüfung!
Dieses Zeichen zeigt lt. StVO an, dass eine Durchfahrt durch eine Straße (Habsburgerstraße) nicht möglich ist - was aber nicht stimmt.
Für ortsunkundige Verkehrsteilnehmer (Radfahrer/Fußgänger) ist es nicht erkennbar, dass hier doch eine "Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer und Durchgehmöglichkeit" besteht. Bitte um Prüfung ob nicht das Verkehrszeichen § 53/11b lt. StVO hier zur besseren Information entsprechend wäre. Wichtige Radverbindung über Habsburgerstraße, Stiegstraße, Landrichterstraße bis zur Köhlerstraße ins Oberdorf.
In weiterer Folge verengt sich die Habsburgerstraße (Sackgasse) in Richtung Stiegstraße ab Parkplatz "Dr. Mann" und verläuft ca. 45 m als "Geh- und Radweg" bis kurz vor Einmündung in die Stiegstraße.
Dieser Teilabschnitt ist leider nicht als "Geh- und Radweg" ausgewiesen, bzw. gekennzeichnet - § 52/17, und wird daher auch von Mopeds mit t. w. überhöhter Geschwindigkeit benutzt, was im Begegnungsfall mit Fußgängern, Kinderwagen, Radfahrer mit Kiki usw. zu gefährlichen Situationen führt.
Bitte um Prüfung!
KOMMENTARE
Sehr geehrter Meldungsleger!
Beim abgebildeten Verkehrszeichen (Sackgasse) handelt es sich um einen "Altbestand". Dieses Verkehrszeichen war schon vor der Errichtung der Fahrradstraße dort angebracht und soll verhindern, dass PKWs geradeaus in Richtung Stiegstraße weiterfahren und in der Sackgasse enden.
Das von Ihnen angeführte Verkehrszeichen gemäß § 53 Ziff. 11b StVO 1960 (Sackgasse mit Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer und Durchgangsmöglichkeit) wurde erst mit der 33. StVO Novelle geschaffen und ist daher relativ neu. Es werden natürlich nicht immer alle Verkehrszeichen bei Erscheinen eines neuen Verkehrszeichens getauscht, auch wenn das neue Verkehrszeichen eventuell passender wäre. Bei Neuerrichtung wird immer auf eine aktuelle Beschilderung bedacht genommen.
Der von Ihnen angeführte Verbindungsweg verläuft geradlinig und übersichtlich. Wir werden dennoch die Erforderlichkeit einer Beschilderung eines "Geh- und Radweges" prüfen und danken für Ihre Hinweise.
Gemeindepolizei Rankweil
Beim abgebildeten Verkehrszeichen (Sackgasse) handelt es sich um einen "Altbestand". Dieses Verkehrszeichen war schon vor der Errichtung der Fahrradstraße dort angebracht und soll verhindern, dass PKWs geradeaus in Richtung Stiegstraße weiterfahren und in der Sackgasse enden.
Das von Ihnen angeführte Verkehrszeichen gemäß § 53 Ziff. 11b StVO 1960 (Sackgasse mit Durchfahrmöglichkeit für Radfahrer und Durchgangsmöglichkeit) wurde erst mit der 33. StVO Novelle geschaffen und ist daher relativ neu. Es werden natürlich nicht immer alle Verkehrszeichen bei Erscheinen eines neuen Verkehrszeichens getauscht, auch wenn das neue Verkehrszeichen eventuell passender wäre. Bei Neuerrichtung wird immer auf eine aktuelle Beschilderung bedacht genommen.
Der von Ihnen angeführte Verbindungsweg verläuft geradlinig und übersichtlich. Wir werden dennoch die Erforderlichkeit einer Beschilderung eines "Geh- und Radweges" prüfen und danken für Ihre Hinweise.
Gemeindepolizei Rankweil
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Sekretariat der Marktgemeinde Rankweil