Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder (z.B. KFZ Kennzeichen) Dritter an uns senden.
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Baum Sturmschaden
Meldungsnummer | 25/2022 |
Erstellt am | 13.02.2022 um 09:22 Uhr |
Kategorie | Umwelt |
Standort | 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 4 Kommentare |
Erledigt am | 21.02.2022 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Am Hummelberg, vor dem Weingut stehend, Richtung Odenheim fahren, an der 1 Bank rechts den Schotterweg, Richtung Brunnenweg
... liegt ein Teil einer Eiche
... liegt ein Teil einer Eiche
KOMMENTARE
Das ist ein Irrtum. Die Feuerwehr ist nicht primär dafür zuständig.
Auszug aus dem Feuerwehrgesetz.
§2 Abs.55 cc (umgestürzte Bäume)
Die Beseitigung von umgestürzten Bäumen ist nur dann eine Pflichtaufgabe, wenn ein öffentlicher Notstand nach §2 Abs.1 Nr. 1 oder eine lebensbedrohliche Lage für Menschen oder Tiere gegeben ist...
... weiter: Wenn eine öffentliche Straße durch umgestürzte Bäume blockiert wird, sind im Regelfall Gefahren nicht erkennbar, die zur Annahme eines "öffentlichen Notstandes" führen. Auch bei Stürmen und Orkanen kann nicht generell vom Vorliegen eines öffentlichen Notstandes ausgegangen werden. Ob ein solcher vorliegt, muss im Einzelfall von der Gemeinde geprüft werden...
Auszug aus dem Feuerwehrgesetz.
§2 Abs.55 cc (umgestürzte Bäume)
Die Beseitigung von umgestürzten Bäumen ist nur dann eine Pflichtaufgabe, wenn ein öffentlicher Notstand nach §2 Abs.1 Nr. 1 oder eine lebensbedrohliche Lage für Menschen oder Tiere gegeben ist...
... weiter: Wenn eine öffentliche Straße durch umgestürzte Bäume blockiert wird, sind im Regelfall Gefahren nicht erkennbar, die zur Annahme eines "öffentlichen Notstandes" führen. Auch bei Stürmen und Orkanen kann nicht generell vom Vorliegen eines öffentlichen Notstandes ausgegangen werden. Ob ein solcher vorliegt, muss im Einzelfall von der Gemeinde geprüft werden...
Uns fehlen noch entscheidende Informationen. Bitte rufen Sie mich an 07253/207-19 oder schreiben Sie mir eine e-mail: k.kussmaul@oestringen.de.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
Der Baum wurde beseitigt.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
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Ihr Umweltamt
Stadt Östringen
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