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Begrenzte Besucherzahl in den Schwimmbädern

Meldungsnummer 85/2021
Erstellt am 14.06.2021 um 10:10 Uhr
Kategorie Spielplätze und Grünanlagen
Standort 76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 21.06.2021
Dauer 7 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Besucherzahlen in den beiden Schwimmbädern sind derzeit leider begrenzt, wie bereits im letzten Jahr.

Nach meiner Rechtsauffassung ist die Höchstzahl an Besucher so definiert:

"maximale Zahl an Besuchern, die gleichzeitig im Bad sein dürfen",
nicht aber:
"maximale Zahl an Besuchern, die irgenwann einmal im Laufe einer Öffnungsperiode erscheinen dürfen"

Leider werden aber die Besucher, die die Bäder vor Ende einer Badeperiode wieder verlassen, nicht berücksichtigt und diese Kontingente dann konsequenterweise auch nicht wieder freigegeben.

Dadurch werden systematisch nicht einmald die zulässigen Zahlen (gleichzeitig) erreicht und zahlreiche Bürger unzulässsigerweise daran gehindert auch nur eine Reservierung vorzunehmen, geschweige denn zum Baden zu kommen.

Die Verantwortlichen könne sich mal z.B. am Badsee in Langenbrücken informieren, wie ein Saldo aus Zugängen und Abgängen ermittelt wird und der Zugang dann dynamisch freigegeben wird.
KOMMENTARE
Östringen
Östringen
Kommentar erstellt am: 21.06.2021 um 12:34 Uhr
Titel: AW: Begrenzte Besucherzahl in den Schwimmbädern
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Guten Tag,

wir können Ihnen versichern, dass unsere Arbeitsprozesse - unter Berücksichtigung der derzeit gültigen Corona-Verordnung - einer ständigen Analyse und Optimierung unterliegen.

Wir danken Ihnen für Ihr Interesse an unseren Freibädern und wünschen Ihnen weiterhin viel Spaß.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Bäderteam
Stadt Östringen
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 21.06.2021 um 14:29 Uhr
Titel: AW: Begrenzte Besucherzahl in den Schwimmbädern
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Darf ich diese wirklich kompetente, die Bürgerinteressen in überragender Weise vertretende Antwort, z. B. im Ortsblatt veröffentlichen?

Hinweise:

von meiner Seite ist nicht bemängelt worden, dass diese (zu enge) Regelung nicht rechtskonform wäre, sondern,
dass vorhande Spielräume nicht im Interesse der Bürger genutzt werden. Insofern wird mein Anliegen mit Ihrem Kommentar nicht einmal peripher tangiert. Ihre formal richtige "Antwort" bezieht sich ausschließlich auf Sachverhalte, die ich nicht bemängelt habe.


Ich bitte auch darum, diesen Schriftwechsel zwischen mir und der Organisation "Bäderteam" dem Bürgermeister vorzulegen, damit dieser Vorgang und auch die (leider erwartete) Reaktion des "Bäderteams" bei den Personalgesprächen Berücksichtigung finden kann.

Ihr jetzt nicht mehr ganz so freundlicher

Prof. Dr. M.S. Günter Schad
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 21.06.2021 um 19:52 Uhr
Titel: AW: Begrenzte Besucherzahl in den Schwimmbädern
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Ohje da ist aber jemand schnell beleidigt.
Warum nicht besser gleich einen Anwalt einschalten damit die Östringer Bäder für 20 Besucher mehr ein anderes System einsetzen?

Wir haben übrigens bisher immer ein Ticket bekommen und die anderen im Bad anscheinend auch.

Konstruktive Kritik geht anders...
 
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