Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder (z.B. KFZ Kennzeichen) Dritter an uns senden.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Parken
Meldungsnummer | 10/2022 |
Erstellt am | 19.01.2022 um 18:11 Uhr |
Kategorie | Ordnungsamt |
Standort |
Am Kirchberg 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 20.01.2022 |
Dauer | 12 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
In Eichelberg am Hardweg da wo die vielen Eigentumswohnungen stehen sind sämtliche Bürgersteige zu geparkt. Man muss auf der Straße laufen.
Auch mit Firmen und Dauerparker.
In Eichelberg am Hardweg da wo die vielen Eigentumswohnungen stehen sind sämtliche Bürgersteige zu geparkt. Man muss auf der Straße laufen.
Auch mit Firmen und Dauerparker.
KOMMENTARE
Wie die vergangenen Meldungen beweisen nützen diese Hinweise offensichtlich nichts. Obwohl das Ordnungsamt immer wieder gebetsmühlenartig mit derselben Antwort auf diese Hinweise antwortet. Tatsache ist doch, dass man das auf höchster Ebene in der Gemeinde nicht will. Warum sonst hat der Bürgermeister gegen die Stellplatzordnung in Tiefenbach gestimmt. Hier werde ganz klar die Benutzer der Gehwege benachteiligt und Gefährdungen wissentlich ausgesetzt, obwohl das Verkehrsministerium Baden Württemberg einen eindeutigen Erlass herausgegeben hat, dass das Parken auf Gehwegen strenger geahndet werden muss. Offensichtlich hat man diesen Erlass bei der Stadt Östringen bis heute noch nicht zu Kenntnis genommen.
Die Kommentierung der Bürgermeldung durch das Ordnungsamt ist eigentlich eindeutig - nur nicht für alle. Die Überprüfung der genannten Örtlichkeit im Stadtteil Eichelberg ist im übrigen bereits in die Wege geleitet.
Mit seinen/ihren ergänzenden Ausführungen wendet sich der weitere Teilnehmer / die weitere Teilnehmerin jenseits der in Rede stehenden Bürgermeldung anderen (vermeintlichen) Sachzusammenhängen zu. Im Verfahren zum Erlass einer kommunalen Stellplatzsatzung für Teile des Tiefenbacher Siedlungsgebiets (und ebenso bei den diesbezüglichen Aussprachen der kommunalpolitisch dazu berufenen Gremien) waren differenzierte sachliche Gesichtspunkte abzuwägen, deren Spanne von den Aspekten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unter anderem bis zu Erwägungen über die Auswirkungen einer solchen Satzung auf den Wohnungsbau reichte. Da erscheint es als böswillige Unterstellung und Diskreditierung, wenn der weitere Teilnehmer / die weitere Teilnehmerin in seinem/ihrem Kommentar suggeriert, dass bei der Haltung einzelner an der Entscheidung über die Tiefenbacher Stellplatzsatzung beteiligter Mandatsträger die Tolerierung von verbotswidrigem Gehwegparken eine Rolle gespielt haben könnte.
Kommentierungen, deren Inhalte ganz oder teilweise keinen Bezug zur eigentlichen Bürgermeldung haben, können vom Admin gelöscht werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hauptamt
der Stadt Östringen
Mit seinen/ihren ergänzenden Ausführungen wendet sich der weitere Teilnehmer / die weitere Teilnehmerin jenseits der in Rede stehenden Bürgermeldung anderen (vermeintlichen) Sachzusammenhängen zu. Im Verfahren zum Erlass einer kommunalen Stellplatzsatzung für Teile des Tiefenbacher Siedlungsgebiets (und ebenso bei den diesbezüglichen Aussprachen der kommunalpolitisch dazu berufenen Gremien) waren differenzierte sachliche Gesichtspunkte abzuwägen, deren Spanne von den Aspekten der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer unter anderem bis zu Erwägungen über die Auswirkungen einer solchen Satzung auf den Wohnungsbau reichte. Da erscheint es als böswillige Unterstellung und Diskreditierung, wenn der weitere Teilnehmer / die weitere Teilnehmerin in seinem/ihrem Kommentar suggeriert, dass bei der Haltung einzelner an der Entscheidung über die Tiefenbacher Stellplatzsatzung beteiligter Mandatsträger die Tolerierung von verbotswidrigem Gehwegparken eine Rolle gespielt haben könnte.
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Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hauptamt
der Stadt Östringen
Heute wiederum.
Alleine 3 Firmenauto mit Anhänger
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Übers Wochenende ist es eine Katastrophe. Es wurde genau 1Woche eingehalten.
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Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen