Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
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Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
Meldungsnummer | 165/2023 |
Erstellt am | 20.10.2023 um 21:02 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort |
Kirchenplatz 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 07.03.2024 |
Dauer | 138 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die letzten Tage wurde die Karl-Schiller-Straße komplett durch Winterdienstfahrzeuge welche teilweise nichtmal angemeldet sind, zugeparkt. Es war nicht möglich dass 2 entgegenkommende LKWs aneinander vorbei kamen.
Das Ordnungsamt der Stadt Östringen war 2 Tage telefonisch nicht erreichbar.
Der Dienstleister der Fahrzeuge sollte hier mal zum Gesäch geladen werden!
Das Ordnungsamt der Stadt Östringen war 2 Tage telefonisch nicht erreichbar.
Der Dienstleister der Fahrzeuge sollte hier mal zum Gesäch geladen werden!
KOMMENTARE
Um die Anwohner mit Knöllchen beim Stadthallenparkplatz zu ärgern schafft es das Ordnungsamt doch auch?
Hier aber passiert nichts….
Hier aber passiert nichts….
Vielen Dank für Ihre Meldung
Nach einer Vorortkontrolle und Rücksprache mit dem Polizeivollzugsdienst konnte kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug festgestellt werden. Die nicht mit einem Kennzeichen bestückten Fahrzeuge müssen aufgrund der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung nicht angemeldet werden laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
Nach einer Vorortkontrolle und Rücksprache mit dem Polizeivollzugsdienst konnte kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug festgestellt werden. Die nicht mit einem Kennzeichen bestückten Fahrzeuge müssen aufgrund der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung nicht angemeldet werden laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
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Eigentlich ist dies eine Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum. Ich darf meinen Wohnwagen auch nicht länger als 2 Wochen unbewegt
an der Straße stehen lassen. Aber dieser Dienstleister zeichnet sich durch "großes Engagement" für das Landratsamt und die Gemeinde im Bereich Unterbringung von Geflüchteten aus. Da muss dann schon Verständnis gezeigt werden......