Der direkte Draht zum lokalen Ansprechpartner in Östringen. Herzlich willkommen
Liebe Bürgerin, lieber Bürger!

Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.

Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.

Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder (z.B. KFZ Kennzeichen) Dritter an uns senden.

Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
Zurück zur Startseite

Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge

Meldungsnummer 165/2023
Erstellt am 20.10.2023 um 21:02 Uhr
Kategorie Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...)
Standort Kirchenplatz
76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 07.03.2024
Dauer 138 Tage
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

5 von 5 (1 bewerten)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Die letzten Tage wurde die Karl-Schiller-Straße komplett durch Winterdienstfahrzeuge welche teilweise nichtmal angemeldet sind, zugeparkt. Es war nicht möglich dass 2 entgegenkommende LKWs aneinander vorbei kamen.
Das Ordnungsamt der Stadt Östringen war 2 Tage telefonisch nicht erreichbar.
Der Dienstleister der Fahrzeuge sollte hier mal zum Gesäch geladen werden!
KOMMENTARE
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 21.10.2023 um 12:26 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Das geht doch schon seit Jahren so in der (Vor-) Winterzeit. Die ganzen Straßen rund um den Dienstleister mit 3 Buchstaben sind zugeparkt.
Eigentlich ist dies eine Sondernutzung von öffentlichem Verkehrsraum. Ich darf meinen Wohnwagen auch nicht länger als 2 Wochen unbewegt
an der Straße stehen lassen. Aber dieser Dienstleister zeichnet sich durch "großes Engagement" für das Landratsamt und die Gemeinde im Bereich Unterbringung von Geflüchteten aus. Da muss dann schon Verständnis gezeigt werden......
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 23.10.2023 um 08:27 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Um die Anwohner mit Knöllchen beim Stadthallenparkplatz zu ärgern schafft es das Ordnungsamt doch auch?
Hier aber passiert nichts….
 
Profilbild
Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 25.10.2023 um 10:40 Uhr
Titel: AW: Verkehrsbehinderung durch geparkte Winterdienstfahrzeuge
Kommentar bewerten:
  • Derzeit % von 5 Sternen.
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5

0 von 5 (0 Bewertungen)

Danke für Deine Bewertung!

Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!

Ihre Bewertung wurde geändert!

Vielen Dank für Ihre Meldung

Nach einer Vorortkontrolle und Rücksprache mit dem Polizeivollzugsdienst konnte kein widerrechtlich abgestelltes Fahrzeug festgestellt werden. Die nicht mit einem Kennzeichen bestückten Fahrzeuge müssen aufgrund der Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung nicht angemeldet werden laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
Bereits registriert? | Registrieren
STANDORT DER MELDUNG
DIESE SEITE TEILEN