Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Bitte achten Sie darauf, dass Sie keine personenbezogenen Daten/Bilder (z.B. KFZ Kennzeichen) Dritter an uns senden.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
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Spiegel an Kreuzung sinnvoll
Meldungsnummer | 206/2022 |
Erstellt am | 02.12.2022 um 19:02 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort |
Nibelungenstraße 76684 Östringen |
Status | Nicht möglich |
Kommentare | 2 Kommentare |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Ich hatte heute an Kreuzung Nibelungenstr./Kirchstr. beim Abbiegen (von Richtung Schwimmbad her kommend) wieder die Situation, dass von Richtung Bhf kommend ein Auto kam, welches deutlich über 30 km/h fuhr und ich den Abbiegevorgang abrupt abbrechen musste. Ich habe als Fußgänger da unten schon öfter solche Situationen wie bei mir beobachtet und hatte schon unzählige Male selbst diese Situation beim Abbiegen. Es ist echt blöd dass man in diese Kurve nicht wirklich reinschauen kann, von daher wäre ein Verkehrsspiegel hier meiner Meinung nach absolut sinnvoll. Vielen Dank schon mal im Voraus für die Bearbeitung meines Anliegens.
KOMMENTARE
Vielen Dank für Ihre Meldung.
Wir bitten für die verspätete Rückmeldung höflichst um Entschuldigung.
Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen oder -einrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern eher ein technisches Hilfsmittel, welches den Verkehrsteilnehmern das Hineintasten in eine Kreuzung oder in einen Einmündungsbereich erleichtern soll. Sie werden in der Regel nur aufgestellt, wenn nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei eine außergewöhnliche Gefahrensituation vorliegt.
Weiter ist bei der Aufstellung zu beachten, dass ein Verkehrsspiegel auch etliche Gefahren birgt:
- Verkehrsspiegel sind sehr anfällig für Verschmutzungen durch Umwelteinflüsse.
- Durch die konkave Wölbung des Spiegels wird nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergegeben.
- Nicht alle Verkehrsteilnehmer können die Entfernung und Geschwindigkeit der Fahrzeuge anhand des Spiegels richtig einschätzen.
- Radfahrer oder Fußgänger können aufgrund ihrer schmalen Silhouette und / oder des Blickwinkels von anderen Verkehrsteilnehmern oft
nicht wahrgenommen werden.
Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Karlsruhe können wir Ihrem Wunsch an der Ortsdurchfahrt L 552 einen Verkehrsspiegel aufzustellen leider nicht nachkommen. Zum einen konnten in den vergangenen Jahren beim Abbiegen von der Ortsdurchfahrt L 552 auf die gemeindeeigene Nibelungenstraße keine Auffälligkeiten hinsichtlich des Unfallaufkommens festgestellt werden, weshalb keine außergewöhnliche Gefahrensituation vorliegt. Zum anderen ist die Installation eines Verkehrsspiegels an einer solchen Stelle unüblich. Es ist sehr fraglich, ob der Spiegel in einem geeigneten Winkel auf dem Gehweg der gegenüberliegenden Fahrbahnseite aufgestellt werden könnte, damit der Abbiegeverkehr überhaupt den entgegenkommenden Verkehr vollständig einsehen kann.
Daher gilt an dieser Stelle gemäß § 8 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung weiterhin, wer die Vorfahrt zu beachten hat, darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis die Übersicht gegeben ist.
Bezüglich der Parksituation vor dem Anwesen Kirchstraße 39 führt unser Gemeindevollzugsdienst bereits regelmäßig Kontrollen durch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
Wir bitten für die verspätete Rückmeldung höflichst um Entschuldigung.
Verkehrsspiegel sind keine Verkehrszeichen oder -einrichtungen im Sinne der Straßenverkehrsordnung, sondern eher ein technisches Hilfsmittel, welches den Verkehrsteilnehmern das Hineintasten in eine Kreuzung oder in einen Einmündungsbereich erleichtern soll. Sie werden in der Regel nur aufgestellt, wenn nach Einschätzung der Straßenverkehrsbehörde, des Straßenbaulastträgers und der Polizei eine außergewöhnliche Gefahrensituation vorliegt.
Weiter ist bei der Aufstellung zu beachten, dass ein Verkehrsspiegel auch etliche Gefahren birgt:
- Verkehrsspiegel sind sehr anfällig für Verschmutzungen durch Umwelteinflüsse.
- Durch die konkave Wölbung des Spiegels wird nur ein ungenaues, verkleinertes Bild des Verkehrsflusses wiedergegeben.
- Nicht alle Verkehrsteilnehmer können die Entfernung und Geschwindigkeit der Fahrzeuge anhand des Spiegels richtig einschätzen.
- Radfahrer oder Fußgänger können aufgrund ihrer schmalen Silhouette und / oder des Blickwinkels von anderen Verkehrsteilnehmern oft
nicht wahrgenommen werden.
Nach Rücksprache mit der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamts Karlsruhe können wir Ihrem Wunsch an der Ortsdurchfahrt L 552 einen Verkehrsspiegel aufzustellen leider nicht nachkommen. Zum einen konnten in den vergangenen Jahren beim Abbiegen von der Ortsdurchfahrt L 552 auf die gemeindeeigene Nibelungenstraße keine Auffälligkeiten hinsichtlich des Unfallaufkommens festgestellt werden, weshalb keine außergewöhnliche Gefahrensituation vorliegt. Zum anderen ist die Installation eines Verkehrsspiegels an einer solchen Stelle unüblich. Es ist sehr fraglich, ob der Spiegel in einem geeigneten Winkel auf dem Gehweg der gegenüberliegenden Fahrbahnseite aufgestellt werden könnte, damit der Abbiegeverkehr überhaupt den entgegenkommenden Verkehr vollständig einsehen kann.
Daher gilt an dieser Stelle gemäß § 8 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung weiterhin, wer die Vorfahrt zu beachten hat, darf sich vorsichtig in die Kreuzung oder Einmündung hineintasten, bis die Übersicht gegeben ist.
Bezüglich der Parksituation vor dem Anwesen Kirchstraße 39 führt unser Gemeindevollzugsdienst bereits regelmäßig Kontrollen durch.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
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Für den von Richtung Schwimmbad kommenden Verkehr, der bei „Bolich‘s Eck“ Richtung Rathaus abbiegen will, ist der entgegenkommende Verkehr aus Richtung Bahnhof erst sehr spät zu erkennen. Erschwerend kommt die Parksitustion hinzu. Vor dem Anwesen Kirchstraße 39 „Beckers Fahradlädl“ parkt regelmäßig ein Pkw auf dem Gehweg außerhalb der Parkbucht, was die Sicht der Linksabbieger zusätzlich beeinträchtigt.