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Rücksichtloses Parken auf Gehwegen und Behinderung von Behinderten Menschen im Rollstuhl und Rollator, sowie Personen mit Kinderwagen

Meldungsnummer 218/2021
Erstellt am 14.12.2021 um 12:53 Uhr
Kategorie Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...)
Standort 76684 Östringen
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 15.12.2021
Dauer 22 Stunden
BESCHREIBUNG
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Bereits seit März habe ich die Stadt Östringen mehrmals darauf hingewiesen, dass in Tiefenbach Gehwege durch Sträucher zugewachsen sind und durch Fußgänger nur bedingt begehbar sind.
Einige Gefahrenstellen wurde danach im Mai entfernt. Viele Stellen wurden bis heute nicht bereinigt.

Im Juli und September habe ich den Bürgermeister und die einzelnen Fraktionsvorsitzenden der im Stadtrat vertreten Parteien angeschrieben und Bildmaterial über das rücksichtlose Parken in Tiefenbach und auch in Odenheim zugesandt.

Bis heute (Mitte Dezember) habe ich weder von den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates noch vom Bürgermeister eine Antwort erhalten.

Es gebietet dem normalen Umgang unter Menschen, dass wenn ich als Bürger jemand aus der Verwaltung oder der gewählten Vertreter der Bürger anschreibe und auf Missstände hinweise und sogar Verbesserungsvorschläge einbringe auch mit einer Antwort rechnen kann.

Ich finde diese Verhalten arrogant und unhöflich traurig.

Dieses Verhalten zeigt aber auch, dass der Stadtrat und der Bürgermeister von Östringen kein Interesse haben Behinderte Menschen und Fußgänger zu schützen.

In anderen Gemeinden ist die kein Thema, so hat der Behindertenbeauftragte der Gemeinde Kronau dieser Tage darauf hingewiesen, dieses Thema verstärkt zu ahnden.

Ich warte bis heute noch auf Antworten.
Michael Bloch

KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 15.12.2021 um 11:30 Uhr
Titel: AW: Rücksichtloses Parken auf Gehwegen und Behinderung von Behinderten Menschen im Rollstuhl und Rollator, sowie Personen mit Kinderwagen
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Guten Tag,

vielen Dank für Ihre Meldung.

Der Gemeindevollzugsdienst bestreift die Ortsteile der Stadt Östringen regelmäßig.
Alle Fahrzeuge die nicht ordnungsgemäß nach der StVO abgestellt oder geparkt sind werden verwarnt.

Des Weiteren werden die Eigentümer angeschrieben Formschnitte oder Rückschnitte bei Überwuchs in den öffentlichen Verkehrsraum oder auf Gehwegflächen zu veranlassen oder diese selbst zurück zu schneiden.


Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen
 
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