Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
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Parken im Wallgraben an der Ecke Keltergasse
Meldungsnummer | 28/2021 |
Erstellt am | 15.02.2021 um 22:08 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort |
Wallgraben/ Ecke Keltergasse 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 16.03.2021 |
Dauer | 28 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo liebe Gemeinde/Stadt Östringen
Das es im Wallgraben immer sehr eng zu geht ist sicher bekannt und für mich immer noch unverständlich das dies so hingenommen wird. Heute am 15.02. sollten die Wertstofftonnen geholt werden, was eigentlich schon am Freitag hätte passieren sollen.
Da aber ein blauer Golf Kombi an der Seite (beim Stromkasten) stand, (Kennzeichen gebe ich nicht öffentlich durch zweck Datenschutz) konnte der Müllwagen nicht komplett durch fahren, obwohl er es 15 Minuten lang probiert hatte. Schließlich gab er auf und quälte sich rückwärts den ganzen Wallgraben bis zur Kuhngasse zurück!!!
Nur weil einer der eigentlich nicht dort wohnt so egoistisch geparkt hat.
Hier muss unbedingt ein Parkverbot hin.
Dieses mal war es „nur“ das Müllauto! Was ist den mit den älteren Menschen die dort Wohnen, wenn diese Hilfe benötigen??
Wenn ein Krankenwagen durch muss oder wenn es brennt die Feuerwehr???
Absolut unmöglich dort durch zu kommen.
Zu dem Thema mit den Mülltonnen, diese werden schon des öfteren nicht zum eigentlichen Termin geholt. Ständig muss man nachfragen und bekommt es nur durch die Nachbarschaft mit wann dann der Ausweichtermin ist.
Bitte dringend um Verbesserung!!
Diese Stelle am Stromkasten wird immer wieder als Parkplatz benutzt. Wenn da einer steht kommt man so schon kaum durch.
Wie bereits oben beschrieben war es „nur“ das Müllauto, ein Krankenwagen oder gar Feuerwehr passt durch den ganzen Wallgraben nicht durch.
Vielen Dank im Voraus
Grüße
Das es im Wallgraben immer sehr eng zu geht ist sicher bekannt und für mich immer noch unverständlich das dies so hingenommen wird. Heute am 15.02. sollten die Wertstofftonnen geholt werden, was eigentlich schon am Freitag hätte passieren sollen.
Da aber ein blauer Golf Kombi an der Seite (beim Stromkasten) stand, (Kennzeichen gebe ich nicht öffentlich durch zweck Datenschutz) konnte der Müllwagen nicht komplett durch fahren, obwohl er es 15 Minuten lang probiert hatte. Schließlich gab er auf und quälte sich rückwärts den ganzen Wallgraben bis zur Kuhngasse zurück!!!
Nur weil einer der eigentlich nicht dort wohnt so egoistisch geparkt hat.
Hier muss unbedingt ein Parkverbot hin.
Dieses mal war es „nur“ das Müllauto! Was ist den mit den älteren Menschen die dort Wohnen, wenn diese Hilfe benötigen??
Wenn ein Krankenwagen durch muss oder wenn es brennt die Feuerwehr???
Absolut unmöglich dort durch zu kommen.
Zu dem Thema mit den Mülltonnen, diese werden schon des öfteren nicht zum eigentlichen Termin geholt. Ständig muss man nachfragen und bekommt es nur durch die Nachbarschaft mit wann dann der Ausweichtermin ist.
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Diese Stelle am Stromkasten wird immer wieder als Parkplatz benutzt. Wenn da einer steht kommt man so schon kaum durch.
Wie bereits oben beschrieben war es „nur“ das Müllauto, ein Krankenwagen oder gar Feuerwehr passt durch den ganzen Wallgraben nicht durch.
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Unser Gemeindevollzugsdienst wird verstärkt Kontrollen des ruhenden Verkehrs im Wallgraben durchführen.
Grundsätzlich gilt nach § 12 Absatz 1 Ziffer 1 der Straßenverkehrsordnung, dass das Halten an engen und unübersichtlichen Straßenstellen unzulässig ist. Gemäß der aktuellen Rechtsprechung ist eine Straßenstelle in der Regel eng, wenn der zur Durchfahrt insgesamt freibleibende Raum für ein Fahrzeug höchstzulässiger Breite zuzüglich 50 cm Seitenabstand bei vorsichtiger Fahrweise nicht ausreichen würde.
Gemäß § 32 Absatz 1 Ziffer 1 der Straßenverkehrszulassungsordnung beträgt die höchstzulässige Breite von Fahrzeugen (auch Müllabfuhr und Feuerwehrfahrzeuge) 2,55 m.
Dies bedeutet, es muss eine Restfahrbahnbreite von 3,05 m vorhanden sein.
Dies wird unser Gemeindevollzugsdienst bei den oben genannten Kontrollen überprüfen und bei Nichtvorliegen der gesetzlich erforderlichen Restfahrbahnbreiten Verwarnungen ausstellen.
Ihr Anliegen bzgl. der Leerung Ihrer Mülltonnen haben wir an unser Umweltamt weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Ordnungsamt
der Stadt Östringen