Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Parken auf Gehwegen,Parken im Kreuzungsbereich
Meldungsnummer | 125/2023 |
Erstellt am | 03.09.2023 um 04:56 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort | 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 07.09.2023 |
Dauer | 4 Tage |
BESCHREIBUNG
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Seit etwa einem Jahr wird im Kreuzungsbereich Östl. Hauptstrasse und Eichelberger Weg gebaut. Seit dieser Zeit ergeben sich täglich Gefahrensituationen weil die Bauherren, hirnlos im Kreuzungsbereich und auf dem Gehweg parken. Seit einem Jahr wird diese gefährliche Situation von unserem Ordnungsamt geduldet, obwohl es hier klare Verkehrsvorschriften gibt. Mehrere Hinweise an die parkenden Personen blieben bisher ergebnislos. Wann wird hier endlich was unternommen. Gehwege und Straßen sind keine Parkplätze, besonders wenn sie andere Verkehrsteilnehmer gefährden. Wann endlich wird gegen die Gehwegparker etwas unternommen. Einmal im Jahr breitbeinig wie ein Cowboy durch den Ort zu laufen reicht nicht aus um das Gehwegparken einzustellen.
KOMMENTARE
Sehr geehrtes Hauptamt, es ist nicht Aufgabe des Bürgers die Sicherheit des öffentlichen Verkehrs zu überwachen, dies ist, wie Sie eigentlich am Besten wissen müssten eine hoheitliche Aufgabe des Ordnungsamtes. Wenn Sie die Meldungen auf dieser Plattform der letzten drei Jahre über das Falschparken in der Gesamtgemeinde verfolgen, dann werden Sie sehen, dass solche Meldungen immer wieder erfolgt sind. Es gibt klare Regelungen der Landesregierung über das Parken auf dem Gehweg, die vom Ordnungsamt und den Berechtigten Personen ständig missachtet werden. Mann kann nicht die Bürger massregeln, wenn man seine eigenen Dienstpflichten missachtet. Dass man dann als Bürger auch mal eine Meldung macht, die nicht jedem genehm ist muss man auch mal hinnehmen. Bei der letzen Ortschaftsratssitzung wurde ebenfalls das Gehwegparken in Tiefenbach angsprochen. Das Problem sollte vom Ortsvorsteher an das Ordnungsamt weitergeleitet werden. Was wurde in dieser Zeit vom Ordnungsamt unternommen. Ich jedenfalls habe keine Veränderung bei den permanenten Gehwegparker bemerkt.Bitte teilen Sie doch mit, wann und wo die Überprüfung der Gehwegparker aufgrund der Meldung durch den Ortsvorsteher durchgeführt wurde.
Beim aufmerksamen Lesen unseres Hinweises zur Handhabung der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Tiefenbach (und in den drei weiteren Stadtteilen) wird ersichtlich, dass dementsprechende Kontrollen durch das Ordnungsamt regelmäßig erfolgen. Es ergibt sich aus der Sache selbst, dass Informationen in die Öffentlichkeit hinaus, "wann und wo" solche Kontrollen konkret stattfinden bzw. stattgefunden haben, nicht zielführend wären. Es ist im übrigen ständige Praxis, dass die Herren Ortsvorsteher der Stadtteile Odenheim, Tiefenbach und Eichelberg die Örtliche Straßenverkehrsbehörde bzw. das kommunale Ordnungsamt bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben aktiv unterstützen.
Ordnungswidrigkeiten - und eben auch solche im Themenkreis des ruhenden Verkehrs - sind von der Verwaltungsbehörde im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfolgen. Im Falle von Parkverstößen geschieht dies unter Berücksichtigung der Hinweise des Verkehrsministeriums im Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr.
Selbstverständlich sind von der Verwaltungsbehörde in diesem Zusammenhang auch private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten sorgfältig zu prüfen und zu bearbeiten. Im genannten Erlass des Verkehrsministeriums ist dazu explizit festgehalten, dass Zeugenaussagen von Personen, die ein Fehlverhalten im Straßenverkehr anzeigen, als Beweismittel dienen können und bei den behördlichen Ermittlungen zum Sachverhalt zu berücksichtigen sind. Insofern leisten solche privaten Anzeigen bzw. Zeugenaussagen oder ggf. ein zeitnaher Anruf bei der Ordnungsbehörde über konkret beobachtetes ordnungswidriges Parkverhalten einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern - was wiederum eigentlich der Interessenlage des Verfassers der Bürgermeldung entsprechen müsste. .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hauptamt
der Stadt Östringen
Ordnungswidrigkeiten - und eben auch solche im Themenkreis des ruhenden Verkehrs - sind von der Verwaltungsbehörde im Rahmen der verfügbaren personellen Ressourcen nach pflichtgemäßem Ermessen zu verfolgen. Im Falle von Parkverstößen geschieht dies unter Berücksichtigung der Hinweise des Verkehrsministeriums im Erlass zur Überwachung und Sanktionierung von Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr.
Selbstverständlich sind von der Verwaltungsbehörde in diesem Zusammenhang auch private Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten sorgfältig zu prüfen und zu bearbeiten. Im genannten Erlass des Verkehrsministeriums ist dazu explizit festgehalten, dass Zeugenaussagen von Personen, die ein Fehlverhalten im Straßenverkehr anzeigen, als Beweismittel dienen können und bei den behördlichen Ermittlungen zum Sachverhalt zu berücksichtigen sind. Insofern leisten solche privaten Anzeigen bzw. Zeugenaussagen oder ggf. ein zeitnaher Anruf bei der Ordnungsbehörde über konkret beobachtetes ordnungswidriges Parkverhalten einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit von Fußgängern - was wiederum eigentlich der Interessenlage des Verfassers der Bürgermeldung entsprechen müsste. .
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Hauptamt
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