Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Kopfsteinplaster
Meldungsnummer | 238/2024 |
Erstellt am | 25.11.2024 um 13:41 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort |
Alte Straße 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 25.11.2024 |
Dauer | 0 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Tag,
in der Alten Straße, bei dem Wind/Wasserrad ist das Kopfsteinpflaster sehr beschwerlich zu befahren, besonders mit Rollatoren, Kinderwagen und auch Fahrrädern. Ich weiß von älteren Menschen mit Rollatoren, die lieber an der B 292 entlang fahren, als den eigentlich schönen Weg der alten Straße zu benutzen.
Zum Teil sind die Steine sehr uneben und daher auch mit dem Fahrrad, gerade bei Nässe oder etwas Bodenfrost einfach gefährlich.
Vielleicht gibt es bald eine Möglichkeit da eine Abhilfe zu schaffen. An den Bushaltestellen fand man ja auch Möglichkeiten bessere Bedingungen zu schaffen.
in der Alten Straße, bei dem Wind/Wasserrad ist das Kopfsteinpflaster sehr beschwerlich zu befahren, besonders mit Rollatoren, Kinderwagen und auch Fahrrädern. Ich weiß von älteren Menschen mit Rollatoren, die lieber an der B 292 entlang fahren, als den eigentlich schönen Weg der alten Straße zu benutzen.
Zum Teil sind die Steine sehr uneben und daher auch mit dem Fahrrad, gerade bei Nässe oder etwas Bodenfrost einfach gefährlich.
Vielleicht gibt es bald eine Möglichkeit da eine Abhilfe zu schaffen. An den Bushaltestellen fand man ja auch Möglichkeiten bessere Bedingungen zu schaffen.
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Schäden auf Grundlage der Verkehrssicherungspflicht der Stadt Östringen sind kurzfristig zu bearbeiten.
Fehlende Steine und Stolperfallen werden umgehend behoben.
Allerdings sehen wir keine weiteren verkehrssicherungspflichtigen Maßnahme hier vor.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Bauamt der Stadt Östringen