Liebe Bürgerin, lieber Bürger!
Auf dieser Seite können Sie ganz unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Gemeinde melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen - alles was ärgert, kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, wird hier unbürokratisch an die zuständigen Stellen der Stadtverwaltung übermittelt, die sich bemühen werden, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen. Sie haben gemeinsam mehr Augen als wir.
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Fehlender Bürgersteig
Meldungsnummer | 199/2022 |
Erstellt am | 16.11.2022 um 21:51 Uhr |
Kategorie | Öffentliche Verkehrsflächen (Straßen, Gehwege, Radwege ...) |
Standort |
Westliche Hauptstraße 76684 Östringen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 28.06.2023 |
Dauer | 223 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider fehlt in Tiefenbach in der Westlichen Hauptstraße der Bürgersteig auf der rechten Seite von Odenheim kommend. Der Bürgersteig von der Bushaltestelle führt ins Leere. Ebenfalls können Bewohner der rechten Seite nicht risikofrei die Straße entlang laufen. Durch ständige Baustellen und einer unübersichtlichen Parksituation (häufiges Parken im Parkverbot) kann die Straße kaum überquert werden, geschweige denn Kinder alleine raus gelassen werden. Da dies eine Hauptstraße ist sollte hier dringend etwas unternommen werden. Wie kann es zu so einem Fehler in der Bebauung kommen? Ist dies überhaupt zulässig?
leider fehlt in Tiefenbach in der Westlichen Hauptstraße der Bürgersteig auf der rechten Seite von Odenheim kommend. Der Bürgersteig von der Bushaltestelle führt ins Leere. Ebenfalls können Bewohner der rechten Seite nicht risikofrei die Straße entlang laufen. Durch ständige Baustellen und einer unübersichtlichen Parksituation (häufiges Parken im Parkverbot) kann die Straße kaum überquert werden, geschweige denn Kinder alleine raus gelassen werden. Da dies eine Hauptstraße ist sollte hier dringend etwas unternommen werden. Wie kann es zu so einem Fehler in der Bebauung kommen? Ist dies überhaupt zulässig?
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