Liebe Bürgerin, lieber Bürger der Gemeinde Langkampfen!
Langkampfens Bürgern steht ab sofort mit „Bürgermeldungen“ ein neuer, innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen, Wünsche, Kritik oder Lob. Alles was ärgert, kaputt, mangelhaft ist, überhaupt fehlt oder auch als positiv empfunden wird, kann über diese Seite an die zuständigen Stellen im Gemeindeamt bzw. Bauhof übermittelt werden.
Kommentare bei den einzelnen Meldungen dienen dabei der Kommunikation.
Wir ersuchen um Verständnis dafür, dass anonymisierte Meldungen von uns gelöscht werden!
Ihr Bürgermeister
Ehrenstrasser Andreas
Langkampfens Bürgern steht ab sofort mit „Bürgermeldungen“ ein neuer, innovativer Online-Dienst zur Verfügung.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden an öffentlichen Einrichtungen oder sonstige Anliegen, Wünsche, Kritik oder Lob. Alles was ärgert, kaputt, mangelhaft ist, überhaupt fehlt oder auch als positiv empfunden wird, kann über diese Seite an die zuständigen Stellen im Gemeindeamt bzw. Bauhof übermittelt werden.
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Ihr Bürgermeister
Ehrenstrasser Andreas
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STRASSENSPERRE
Meldungsnummer | 3/2022 |
Erstellt am | 06.04.2022 um 17:16 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...) |
Standort |
Innstrasse 6336 Langkampfen |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 07.04.2022 |
Dauer | 22 Stunden |
BESCHREIBUNG
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Achtung die Strasse von Oberlangkampfen nach Angath ist bis 8.4. gesperrt!
KOMMENTARE
Gab es dafür auch eine Vorankündigung?
Sehr geehrter Herr Farbmacher!
Arbeiten auf der Straße müssen straßenpolizeilich genehmigt werden. Gemäß §90 StVO werden Einsatzkräfte über die Baumaßnahmen direkt verständigt. Die restlichen Verkehrsteilnehmer werden über die in der StVO vorgesehen Vorankündigung - Beschilderung der Umleitung über die Bauarbeiten informiert.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DI Thomas Painer
Arbeiten auf der Straße müssen straßenpolizeilich genehmigt werden. Gemäß §90 StVO werden Einsatzkräfte über die Baumaßnahmen direkt verständigt. Die restlichen Verkehrsteilnehmer werden über die in der StVO vorgesehen Vorankündigung - Beschilderung der Umleitung über die Bauarbeiten informiert.
Bei weiteren Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
DI Thomas Painer
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Vielen Dank für die Information.
die Straße ist aufgrund von Kanalarbeiten gesperrt. Eine Straßenpolizeiliche Bewilligung dafür ist vorhanden.
Die Gemeindeverwaltung