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Wir freuen uns auf Ihre Anliegen!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Vereister Gehsteig
Meldungsnummer | 159/2021 |
Erstellt am | 30.11.2021 um 09:35 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...) |
Standort |
Kienbergstraße 6330 Kufstein |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 30.11.2021 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Kann die Stadt bitte beim Eigentümer des Carports in der Kienbergstraße zwischen Nr. 13 und 17 intervenieren, da das Dachwasser des Carports auf den Gehsteig geleitet wird. Dieser Gehsteig vereist dadurch. Kindergartenkinder und ältere Personen (Friedhofsbesucher) müssen dadurch auf die Straße ausweichen.
KOMMENTARE
Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,
folgenden Kommentar aus der zuständigen Abteilung darf ich Ihnen weiterleiten:
das angesprochene Carport entwässert zwar in Richtung Straße, die Dachwässer werden jedoch über Dachrinnen auf das eigene Grundstück zurückgeführt. Zur Feststellung, inwieweit es zu einem Rückfluss auf die Gemeindestraße und dann evtl. zu einer Vereisung kommt, wird die Örtlichkeit bei den entsprechenden Wetterverhältnissen in Augenschein genommen und es werden dann gegebenenfalls die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Im Übrigen darf auf die Pflichten der Anrainer hinsichtlich Winterdienst hingewiesen werden.
Ich hoffe, diese Information hilft Ihnen weiter,
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Ebner, Stadtmarketing
folgenden Kommentar aus der zuständigen Abteilung darf ich Ihnen weiterleiten:
das angesprochene Carport entwässert zwar in Richtung Straße, die Dachwässer werden jedoch über Dachrinnen auf das eigene Grundstück zurückgeführt. Zur Feststellung, inwieweit es zu einem Rückfluss auf die Gemeindestraße und dann evtl. zu einer Vereisung kommt, wird die Örtlichkeit bei den entsprechenden Wetterverhältnissen in Augenschein genommen und es werden dann gegebenenfalls die entsprechenden Vorkehrungen getroffen. Im Übrigen darf auf die Pflichten der Anrainer hinsichtlich Winterdienst hingewiesen werden.
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Thomas Ebner, Stadtmarketing
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Thomas Ebner, Stadtmarketing