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Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Sinnwidrige Parkordnung Neusiedlerstraße - Haftung der Stadtgemeinde?

Meldungsnummer 17/2021
Erstellt am 07.02.2021 um 18:58 Uhr
Kategorie Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...)
Standort Neusiedlerstraße
6330 Kufstein
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 18.02.2021
Dauer 10 Tage
BESCHREIBUNG
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Vor einigen Monaten wurden in der Neusiedlerstraße Parkplätze ausgewiesen, welche die gewohnte Benützung umgekehrt hat.
Von der Sudetenlandstraße kommend sind die Fahrzeuge rechtseitig am Fahrbahnrand auf halber Länge neben dem Gehsteig abgestellt worden. Am Ende der Straße stehen die Fahrzeuge linkseitig. Für Kinder und Fußgänger war die Benützung sicher und herannahende Fahrzeuge gut erkennbar. Die Fahrzeuge sind in der Regel mit verminderter und angepasster Geschwindigkeit in dieser Straße unterwegs gewesen. Die geparkten Fahrzeuge haben die Fahrbahn optisch verengt und zwischen Gehsteig und Fahrbahn ein Abstand geschaffen.
In diese Benützung wurde dahingehend eingegriffen, dass Parkplätze auf die andere Straßenseite markiert wurden. Eine Beschilderung fehlt, bei Schnee ist die Parksituation beliebig. Durch die Bodenmarkierung wurden zusätzliche Gefahrenquellen geschaffen: Die Feuerwehrzufahrt zur Wohnanlage Sudentenlandstraße/Weissachstraße wird teilweise oder ganz zugeparkt, da vorher und nachher Parkplätze ausgewiesen sind. Der in diesem Hof der Wohnanlage befindliche ausgewiesene Spielplatz wird von mehreren Kindern im Vorschulalter und Grundschulalter regelmäßig genützt. Beim Verlassen des Hofes nehmen die geparkten Fahrzeuge die Sicht auf den fließenden Verkehr, insbesondere Lieferfahrzeuge und Kleinbusse. Es gibt keinen Gehsteig. Kinder und Erwachsene werden hier einer besonderen Gefahr ausgesetzt, die neu geschaffen wurde. Muss erst ein Unglück passieren, damit über die mögliche Haftung der Stadtgemeinde nachgedacht wird?
Weiters benützen Familien und Kinder den Durchgang Bushaltestelle Weissachstraße Richtung Kinderspielplatz Weissach. Auch diesen wird beim Betreten der Neusiedlerstraße die Sicht auf die Fahrbahn durch parkende Fahrzeuge verstellt.
Wenn dann am Sonntag Vormittag Strafzettel verteilt werden, zur Durchsetzung einer sinnwidrigen Regelung, ist die Frage erlaubt, was das soll. Ist es Absicht, die Straße frei zu halten entsprechend der angrenzenden Sudentenlandstraße, wo Autos gerne Gas geben um kurz vor dem Kreisverkehr noch abzubremsen? Oder ist das ungehinderte Ausparken mit freier Sicht im Auto mit Knautschzone wichtiger als die Sicherheit von ungeschützten Kindern und FußgängerInnen?
Im Sinn der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer insbesondere der Kinder sollte eine neue Gefahrenabwägung erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen


KOMMENTARE
Kufstein
Kufstein
Kommentar erstellt am: 11.02.2021 um 09:31 Uhr
Titel: AW: Sinnwidrige Parkordnung Neusiedlerstraße - Haftung der Stadtgemeinde?
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

danke für Ihre Meldung. Nächste Woche habe ich in dieser Sache einen Termin mit Hartwig Bamberger, Leiter der Stadtpolizei Kufstein, vereinbart. Anschließend werde ich Sie gerne mit einem weiteren Kommentar über die Sicht der Stadtpolizei zu Ihrem Anliegen informieren.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Carmen Kleinheinz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtgemeinde Kufstein
 
Kufstein
Kufstein
Kommentar erstellt am: 18.02.2021 um 10:58 Uhr
Titel: AW: Sinnwidrige Parkordnung Neusiedlerstraße - Haftung der Stadtgemeinde?
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

Die Stadtpolizei hat mir mitgeteilt, dass es in der angesprochenen Straße in diesem Jahr ev. noch zu einem Bauvorhaben kommt. Sollte das der Fall sein, wird es gleich im Zuge dessen konkrete Abstimmungen geben, um eine Verbesserung zu erreichen.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Carmen Kleinheinz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtgemeinde Kufstein
 
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