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Mit freundlichen Grüßen

Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Geschwindigkeitskontrollen Rosenheimerstraße

Meldungsnummer 44/2021
Erstellt am 13.04.2021 um 18:28 Uhr
Kategorie Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...)
Standort 6330 Kufstein
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 15.04.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Die als Zufahrt zu den Geschäften dienende Paralellstr. zur Rosenheimerstraße, ist im Gegensatz zu dieser keine Landesstr. .
Während dort eine Beschränkung auf 50 kmh gilt, darf hier nur mit den in der Stadt geltenden 40 kmh gefahren werden.
Es ist schon recht auffällig, dass hier auf dieser 300m langen und kaum zum Rasen verführenden Straße fast täglich durch 2-3 Polizisten Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden, obwohl diese sicher an anderer Stelle wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten - es schein somit hier um eine reine Abzockgelegenheit zu geben.
Ich möchte festhalten, dass ich Verfechter einer sinnvollen Geschwindigkeitsüberprüfung bin, aber an dieser Stelle hat diese keine Bedeutung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit.



KOMMENTARE
Kufstein
Kufstein
Kommentar erstellt am: 15.04.2021 um 08:33 Uhr
Titel: AW: Geschwindigkeitskontrollen Rosenheimerstraße
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Sehr geehrte Bürgerin, sehr geehrter Bürger,

danke für Ihre Meldung. Diese Straße wird von der Bundespolizei kontrolliert. Wir werden Ihre Meldung entsprechend weiterleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Carmen Kleinheinz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtgemeinde Kufstein
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.04.2021 um 13:02 Uhr
Titel: AW: Geschwindigkeitskontrollen Rosenheimerstraße
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Frage: nachdem beide Straßen die gleiche Bezeichnung haben und die Durchgangsstr. von der allgemein in Kufstein geltenden 40er Regelung ausgeschlossen ist, erhebt sich die Frage, ob dies nicht auch für die Paralellstr. gilt. darüber hinaus wäre es wohl sehr einfach zu kennzeichnen, wenn man , wie so oft, am Straßenbelag auf die gültige Geschwindigkeit hinweisen würde
 
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