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Wir freuen uns auf Ihre Anliegen!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Geschwindigkeitskontrollen Rosenheimerstraße
Meldungsnummer | 44/2021 |
Erstellt am | 13.04.2021 um 18:28 Uhr |
Kategorie | Verkehrsflächen (Straßen, Gehsteige, Radwege,...) |
Standort | 6330 Kufstein |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 15.04.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die als Zufahrt zu den Geschäften dienende Paralellstr. zur Rosenheimerstraße, ist im Gegensatz zu dieser keine Landesstr. .
Während dort eine Beschränkung auf 50 kmh gilt, darf hier nur mit den in der Stadt geltenden 40 kmh gefahren werden.
Es ist schon recht auffällig, dass hier auf dieser 300m langen und kaum zum Rasen verführenden Straße fast täglich durch 2-3 Polizisten Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden, obwohl diese sicher an anderer Stelle wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten - es schein somit hier um eine reine Abzockgelegenheit zu geben.
Ich möchte festhalten, dass ich Verfechter einer sinnvollen Geschwindigkeitsüberprüfung bin, aber an dieser Stelle hat diese keine Bedeutung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Während dort eine Beschränkung auf 50 kmh gilt, darf hier nur mit den in der Stadt geltenden 40 kmh gefahren werden.
Es ist schon recht auffällig, dass hier auf dieser 300m langen und kaum zum Rasen verführenden Straße fast täglich durch 2-3 Polizisten Geschwindigkeitsmessungen vorgenommen werden, obwohl diese sicher an anderer Stelle wesentlich sinnvoller eingesetzt werden könnten - es schein somit hier um eine reine Abzockgelegenheit zu geben.
Ich möchte festhalten, dass ich Verfechter einer sinnvollen Geschwindigkeitsüberprüfung bin, aber an dieser Stelle hat diese keine Bedeutung für die Erhöhung der Verkehrssicherheit.
KOMMENTARE
Danke für die Weiterleitung, bitte auch diesen Kommentar weiterleiten:
Frage: nachdem beide Straßen die gleiche Bezeichnung haben und die Durchgangsstr. von der allgemein in Kufstein geltenden 40er Regelung ausgeschlossen ist, erhebt sich die Frage, ob dies nicht auch für die Paralellstr. gilt. darüber hinaus wäre es wohl sehr einfach zu kennzeichnen, wenn man , wie so oft, am Straßenbelag auf die gültige Geschwindigkeit hinweisen würde
Frage: nachdem beide Straßen die gleiche Bezeichnung haben und die Durchgangsstr. von der allgemein in Kufstein geltenden 40er Regelung ausgeschlossen ist, erhebt sich die Frage, ob dies nicht auch für die Paralellstr. gilt. darüber hinaus wäre es wohl sehr einfach zu kennzeichnen, wenn man , wie so oft, am Straßenbelag auf die gültige Geschwindigkeit hinweisen würde
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Mag. Carmen Kleinheinz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtgemeinde Kufstein