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Wir freuen uns auf Ihre Anliegen!
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Mit freundlichen Grüßen
Mag. Martin Krumschnabel
Bürgermeister der Stadt Kufstein
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Abfahrverbot Kufstein Süd
Meldungsnummer | 21/2024 |
Erstellt am | 16.03.2024 um 17:44 Uhr |
Kategorie | Sonstige Themen |
Standort |
Sebi 74 6342 Niederndorf |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 19.03.2024 |
Dauer | 2 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrter Herr Mag.Martin Krumschnabel, ich bitte Sie, die Firma, die den Ausweichverkehr /Abfahrverbote für Kufstein Süd kontrolliert nochmals darauf hinzuwesen, dass die eingesetzten Mitarbeiter (speziell die Mitarbeiterin von heute) auch entsprechend der Vorgaben des Landes Tirol geschult werden.
Ich wohne seit Jahren in Niederndorf und war heute mit meinem Firmenauto mit Rosenheimer Kennzeichen auf dem Weg zum Interspar zum Einkaufen. Ich habe wegen des erhöhtem Verkehrsaufkommens innerorts die Autobahn benutzt und nach Zufahrt in Oberaudorf in Kufstein Süd verlassen. Bei der Einfahrt gegen 14,00 in die Straße Richtung Krankenhaus, wurde ich angehalten und nach dem "Wohin" gefragt. Das Ziel "Interspar" war für die Mitarbeiterin kein Grund, mich durchzulassen, dann hätte ich Kufstein Nord ausfahren müssen, sagt sie.Trotz mehrfacher Erklärungen, dass ich kein Ausweichverkehr bin, von Niederndorf komme und zum Einkaufen wolle, lies sich die Mitarbeiterin nicht von ihrer Meinung abbringen, dass für mich ein Einfahrverbot gelte, Außerdem läge Niederndorf nicht in Tirol, sondern in Deutschland.Ich sollte wieder zurückfahren und Kufstein Nord ausfahren. Sie stellte sich vor mein Fahrzeug und zwang mich retour zu fahren.
Da wir unsere Einkäufe regelmäßig in Kufstein absolvieren und uns bisher nie die Einfahrt untersagt wurde, war ich natürlich verärgert und auch irritiert und hat mein Lebensgefährte bei der Stadtpolizei nachgefragt, die uns bestätigt haben, dass mich die Mitarbeiterin hätte einfahren lassen müssen.Sie haben geraten, mich mit dem Anliegen an die Stadtgemeinde Kufstein zu wenden.
Wie gesagt, ich wohne in Niederndorf und weiß selbst, wie wir alle jedes Wochenende unter dem Verkehr leiden und ich begrüße auf jeden Fall solche Regulierungsmaßnahmen, allerdings sollte das Kontrollpersonal über ausreichende Kenntnisse verfügen und Berechtigte nicht an der Durchfahrt hindern, wenn ein genaues Ziel angegeben wird.
Diesen Wunsch bitte ich Sie, an die entsprechende Stelle weiterzuleiten.
Vielen Dank und viele Grüße
Birgit Wolf
Ich wohne seit Jahren in Niederndorf und war heute mit meinem Firmenauto mit Rosenheimer Kennzeichen auf dem Weg zum Interspar zum Einkaufen. Ich habe wegen des erhöhtem Verkehrsaufkommens innerorts die Autobahn benutzt und nach Zufahrt in Oberaudorf in Kufstein Süd verlassen. Bei der Einfahrt gegen 14,00 in die Straße Richtung Krankenhaus, wurde ich angehalten und nach dem "Wohin" gefragt. Das Ziel "Interspar" war für die Mitarbeiterin kein Grund, mich durchzulassen, dann hätte ich Kufstein Nord ausfahren müssen, sagt sie.Trotz mehrfacher Erklärungen, dass ich kein Ausweichverkehr bin, von Niederndorf komme und zum Einkaufen wolle, lies sich die Mitarbeiterin nicht von ihrer Meinung abbringen, dass für mich ein Einfahrverbot gelte, Außerdem läge Niederndorf nicht in Tirol, sondern in Deutschland.Ich sollte wieder zurückfahren und Kufstein Nord ausfahren. Sie stellte sich vor mein Fahrzeug und zwang mich retour zu fahren.
Da wir unsere Einkäufe regelmäßig in Kufstein absolvieren und uns bisher nie die Einfahrt untersagt wurde, war ich natürlich verärgert und auch irritiert und hat mein Lebensgefährte bei der Stadtpolizei nachgefragt, die uns bestätigt haben, dass mich die Mitarbeiterin hätte einfahren lassen müssen.Sie haben geraten, mich mit dem Anliegen an die Stadtgemeinde Kufstein zu wenden.
Wie gesagt, ich wohne in Niederndorf und weiß selbst, wie wir alle jedes Wochenende unter dem Verkehr leiden und ich begrüße auf jeden Fall solche Regulierungsmaßnahmen, allerdings sollte das Kontrollpersonal über ausreichende Kenntnisse verfügen und Berechtigte nicht an der Durchfahrt hindern, wenn ein genaues Ziel angegeben wird.
Diesen Wunsch bitte ich Sie, an die entsprechende Stelle weiterzuleiten.
Vielen Dank und viele Grüße
Birgit Wolf
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danke für Ihre Meldung und die ausführliche Schilderung, die an die Stadtpolizei Kufstein weitergeleitet wurde. Diese hat Kontakt mit der durchführenden Sicherheitsfirma aufgenommen, die rückgemeldet hat mit den eingeteilten Mitarbeiter:innen zu sprechen. Jenen Fahrzeuglenkern, welche angeben ein konkretes Ziel im Stadtgebiet von Kufstein anfahren zu wollen, ist die Zufahrt jedenfalls nicht zu verweigern.
Mit freundlichen Grüßen
Mag. Carmen Kleinheinz
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Stadtgemeinde Kufstein