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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Weg Franz-Kotter-Straße - Sprengerkreuz
Meldungsnummer | 109/2021 |
Erstellt am | 13.02.2021 um 16:10 Uhr |
Kategorie |
Wald- und Forstwege
|
Standort |
Spazierweg Franz-Kotter-Straße bis Sprengerkreuz 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 15.02.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren!
Einer Landkarte folgend (keine Wegweiser oder Markierungen) bin ich einen eingezeichneten Weg vom Ende der Franz-Kotter-Straße über das Sprengerkreuz zur Höhenstraße gegangen. Auf Höhe des Hauses Franz-Kotter-Weg 12 verbietet mir ein Schild "Privatweg Unbefugten ist das Betreten/Befahren NICHT gestattet!" das Weitergehen.
Meine Frage: War mein Begehen des Weges widerrechtlich oder das Anbringen des Schildes?
Sollten Wanderer befugt sein, dann gibt es meiner Meinung nach keine Unbefugten.
Mit freundlichen Grüßen
Einer Landkarte folgend (keine Wegweiser oder Markierungen) bin ich einen eingezeichneten Weg vom Ende der Franz-Kotter-Straße über das Sprengerkreuz zur Höhenstraße gegangen. Auf Höhe des Hauses Franz-Kotter-Weg 12 verbietet mir ein Schild "Privatweg Unbefugten ist das Betreten/Befahren NICHT gestattet!" das Weitergehen.
Meine Frage: War mein Begehen des Weges widerrechtlich oder das Anbringen des Schildes?
Sollten Wanderer befugt sein, dann gibt es meiner Meinung nach keine Unbefugten.
Mit freundlichen Grüßen
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wir haben Ihre Anfrage erhalten und geprüft. Der offizielle Wanderweg "Sprengerkreuz" läuft weiter westlich. Im Bereich der Farnz-Kotter-Weges ist uns kein Wanderweg bekannt. Dadurch ist in geregeltes Betretungsrecht aufgrund "alter Übung" aus unserer Sicht nicht gegeben und die angebrachte Tafel rechtens.
FG
Albuin Neuner