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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Illegale Autofahrten zum Tummelplatz
Meldungsnummer | 373/2021 |
Erstellt am | 20.06.2021 um 16:23 Uhr |
Kategorie |
Wald- und Forstwege
|
Standort |
Schloßstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 29.06.2021 |
Dauer | 8 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Der Forstweg zum Tummelplatz wird von ILs und anderen illegal mit dem Auto befahren. Das sind auch nicht Senior:innen oder Gehbehinderte, im abgebildeten Auto saß z.B. eine dreiköpfige Familie mit Hund.
Bitte den Weg an der Aldranser Straße abpollern.
Bitte den Weg an der Aldranser Straße abpollern.
KOMMENTARE
Es wäre hilfreich, wenn jeder Berechtigte, der dort fährt ein "offzielles" Kärtchen in der Windschutzscheibe stecken haben muss - damit es auch für sich wundernde Erholungssuchende ersichtlich ist. Gibt es so etwas vom Magistrat ausgestellt?
Mir fiel bis dato nicht mehr motorisierter Verkehr auf (abgesehen von den Rollatoren=E-Bikern); aber das wird auch tageszeitabhängig sein.
Mir fiel bis dato nicht mehr motorisierter Verkehr auf (abgesehen von den Rollatoren=E-Bikern); aber das wird auch tageszeitabhängig sein.
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vielen DAnk für Ihre Meldung. Leider kommt es immer wieder zu illegalen Befahrungen unsere Forstwegenetzes. Im gegenständlichen Fall ist eine Einschätzung ob diese Befahrung illegal war jedoch schwer möglich, da für die Pflege der Gräber am Tummelplatz einige (auch Familien) bis zum Tummelplatz zufahren können.
Wir haben grundsätzlich immer unsere Waldaufseher vor Ort die die Befahrungen kontrollieren, aus personellen Gründen ist dies aber nicht rund um die Uhr möglich.
fg
Albuin Neuner
Amt für Wald und Natur