Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Fahrrad-Raser Lanser Kopf
Meldungsnummer | 475/2023 |
Erstellt am | 09.07.2023 um 12:02 Uhr |
Kategorie |
Wald- und Forstwege
|
Standort |
Spazierwege zum Lanser Kopf 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 01.08.2023 |
Dauer | 22 Tage |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Sehr geehrte Damen und Herren,
auf dem Weg vom Schloss Ambras zum Lanser Kopf habe ich schon mehrfach Beinahe-Unfälle zwischen jugendlichen Bikern und Spaziergängern beobachtet. Sie können sich nicht vorstellen mit welcher irren Geschwindigkeit manche Fahrradfahrer abwärts unterwegs sind.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis ein schwerer Unfall passiert.
Ist Fahrradfahren auf Forst- bzw. Waldwegen überhaupt erlaubt?
Kann die Bergwacht etwas tun?
Kann man Verbotsschilder anbringen?
Bitte tun sie etwas!
auf dem Weg vom Schloss Ambras zum Lanser Kopf habe ich schon mehrfach Beinahe-Unfälle zwischen jugendlichen Bikern und Spaziergängern beobachtet. Sie können sich nicht vorstellen mit welcher irren Geschwindigkeit manche Fahrradfahrer abwärts unterwegs sind.
Es ist nur eine Frage der Zeit bis ein schwerer Unfall passiert.
Ist Fahrradfahren auf Forst- bzw. Waldwegen überhaupt erlaubt?
Kann die Bergwacht etwas tun?
Kann man Verbotsschilder anbringen?
Bitte tun sie etwas!
KOMMENTARE
Sehr geehrter Herr R.,
Es ist richtig, dass Radfahren auf Forstwegen gem. Forstgesetz nicht erlaubt ist - es sei denn der Weg ist eigens dafür freigegeben.
Eine Aufstellung von weiteren Verbotsschildern ist erfahrungsgemäß nicht zielführend, sofern kein Alternativangebot (in Form von freigegebenen Wegen) für die Radfahrer vorhanden ist.
Die Bergwacht hat hier keine Zuständigkeit.
Unser Naturraumranger ist regelmäßig auch in dem Bereich unterwegs und tritt aufklärend mit allen Naturraumnutzern in Kontak um ein besseres und respektvolleres Miteinander zu erlangen.
Wir werden hier ein verstärktes Augenmerk darauf legen.
Mit freudlichen Grüßen
Messner David
Amt für Wald und Natur
Es ist richtig, dass Radfahren auf Forstwegen gem. Forstgesetz nicht erlaubt ist - es sei denn der Weg ist eigens dafür freigegeben.
Eine Aufstellung von weiteren Verbotsschildern ist erfahrungsgemäß nicht zielführend, sofern kein Alternativangebot (in Form von freigegebenen Wegen) für die Radfahrer vorhanden ist.
Die Bergwacht hat hier keine Zuständigkeit.
Unser Naturraumranger ist regelmäßig auch in dem Bereich unterwegs und tritt aufklärend mit allen Naturraumnutzern in Kontak um ein besseres und respektvolleres Miteinander zu erlangen.
Wir werden hier ein verstärktes Augenmerk darauf legen.
Mit freudlichen Grüßen
Messner David
Amt für Wald und Natur
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ich habe Ihre Meldung erhalten. Ich habe sie an den zuständigen Amtsvorstand DI Dr. Andreas Wildauer, Wald und Natur, Tel. Nr. +43 512 5360 8274, post.wald.natur@innsbruck.gv.at, weitergeleitet. Er wird mit Ihnen Kontakt aufnehmen.
Beste Grüße
David Haberl
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice