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verkehrzeichen falsch angebracht

Meldungsnummer 1347/2024
Erstellt am 05.11.2024 um 09:54 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort herzog otto ufer
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 8 Kommentare
Erledigt am 25.11.2024
Dauer 19 Tage
BESCHREIBUNG
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an der „kreuzung“ herzog otto ufer / herrengasse gilt in fahrtrichtung westen (innrain)
ein abbiegeverbot nach links in die herrengasse.
ich beobachte seit dem erfolgten umbau (ampelanlage) der kreuzung vermehrt
verbotenes linksabbiegen.
verursacht möglicherweise durch das mMn falsch (zu weit hinten) angebrachte verkehrszeichen
=abbiegen verboten=! vergleiche foto rechts das schild hinter der ampel!
das abbiegeverbot sollte vor der kreuzung bzw dem zebrastreifen angebracht werden.
danke für ihre bemühungen!
KOMMENTARE
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 10:31 Uhr
Titel: AW: verkehrzeichen falsch angebracht
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Hier sind bereits zuvor viele „bewusst“ verkehrswidrig links abgebogen ! Leider wurde beim Umbau dieser Kreuzung vergessen dies mit einer baulichen Maßnahme zu verhindern ! Schade!
 
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 11:45 Uhr
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Bitte um Prüfung einer Aufhebemöglichkeit für das Linksabbiegeverbot (sollte nur mehr für Busse gelten!), da dieses dort mE keinen Sinn mehr macht. Allein schon auf Grund der neuen Signalanlage sollte ein Linksabbiegen nicht mehr problematisch für den Verkehrsfluss sein, sondern vielmehr kann durch eine Linksabbiegemöglichkeit hier unnötiger Umwegverkehr durch die halbe Stadt vermieden werden, da das Umdrehen sonst erst an der Univerisitätsbrücke möglich wird. Die vielen TG-Nutzer im Congress und beim Landestheater werden dafür dankbar sein inkl. meine Wenigkeit.
DANKE.
 
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 12:44 Uhr
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Das nach der Kreuzung markierte Schild bezieht sich wohl auf die folgende Badgasse.
 
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 18:44 Uhr
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hahaha — könnte sein, in innsbruck ist vieles möglich!
 
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Kommentar erstellt am: 05.11.2024 um 23:29 Uhr
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Ernsthaft, wieso nicht?
 
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Kommentar erstellt am: 14.11.2024 um 13:53 Uhr
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da sich das amt für bürgermeldungen nicht imstande sieht,
diese meldung anzunehmen oder weiterzuleiten,
seit 10 (zehn) tagen, danke!
wurde der sachverhalt an das stadtpolizeikommando gemeldet,
der zuständinge werde sich um die angelegenheit kümmern!
 
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Kommentar erstellt am: 16.11.2024 um 17:29 Uhr
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zur gefälligen kenntnisnahme!
vgl. foto!
 
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Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.11.2024 um 09:32 Uhr
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Sehr geehrte,

das Verfahren zur Abänderung der Verordnung läuft bereits.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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