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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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...seit der u.a. Bürgermeldung vom 23.06.2022 ist ein gutes Jahr vergangenen und gestern gab es wieder einen Unfall mit Personenschaden!

Meldungsnummer 547/2023
Erstellt am 02.08.2023 um 18:32 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Hohlweg / Bergiselweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 4 Kommentare
Erledigt am 10.08.2023
Dauer 7 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren!


ja, so wie im Meldungstitel angeführt:

gestern gab es wieder einen Unfall mit Personenschaden an der Kreuzung Bergiselweg - Hohlweg (beim Tumlerpark). Die Haifischzähne nützen nichts, wenn FahrradfahrerInnen, SkateborderInnen (!!) und MopedlenkerInnen mit hoher Geschwindigkeit vom Hohlweg in den Bergiselweg Richtung Brennerstraße /Pater-Reinisch-Weg einfahren.
Für AutolenkerInnen die Richtung Museum fahren ist der Hohlweg nicht einsehbar (für diese LenkerInnen gilt in dem Fall auch die Beachtung der Rechtsregel !!) und o.a. LenkerInnen fahren meist im "Blindflug" in diese Kreuzung ein.
In der Mitte des Hohlwegs -Bereich Wasserpumpstation der IKB- vor der Abzweigung zum mittleren Bergiselweg ist genau die gleich gefährlich Situation tagtäglich zu beobachten.

Der neue Radweg ins westliche Mittelgebirge führt über den Bergiselweg/Sprungschanze - Pierre-de-Coubertin-Weg zum Sonnenburgerhof. Würde dieser Radweg tatsächlich auch in beiden Richtungen befahren, dann könnten viele gefährliche Situationen vermieden werden. Leider kürzen sehr viele SportlerInnen diesen Radweg und auch viele Mopedlenkerinnen den Verlauf der Brennerstraße über den Hohlweg ab bzw. für SkateborderInnen ist diese Talfahrt anscheinend eine tolle Herausforderung (Mutprobe!?)

Grundsätzlich besteht für den Hohlweg ein allgemeines Fahrverbot --ausgenommen AnrainerInnen-, dieses wird jedoch weder beachtet noch überprüft.

Auch ist der Pierre-de-Coubertin-Weg im Bereich Sonnenburgerhof nicht als Fahrradweg beschildert.

Sehr geehrte Verantwortliche der Stadt Innsbruck bitte treffen Sie entsprechende Maßnahmen bevor es zu weiteren Unfällen kommt!

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Ich erlaube mir auch nochmals auf meine Meldung vom 23.06.2022 hinzuweisen:

Punkt 1: Problematik unverändert

Punkt 2: Schild für dem Weg zum Museum wurde angebracht, doch nach wie vor versuchen viele FahrzeuglenkerInnen die
Sprungschanze über den Hohlweg zu erreichen (ein Hinweisschild " Zur Sprungschanze" wäre die Lösung!).

Punkt 3: aufgrund einer langfristigen Baustelleneinrichtung vorübergehend gelöst.



Mit freundlichen Grüßen



Bergisel: Zufahrtsstraße und Benutzung des gebührenpflichtigen Parkplatzes beim Tirol Panorama
Meldungsnummer 320/2022
Erstellt am 23.06.2022 um 11:16 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Brennerstraße/Hohlweg/Bergiselweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 08.07.2022
Dauer 14 Tage
BESCHREIBUNGMeldung bewerten:12345
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Sehr geehrte Damen und Herren!

Als Obmann der Interessengemeinschaft am Bergisel und Anrainer an der Auffahrtsstraße zum Tirol Panorama möchte ich Sie über nachstehende Probleme informieren:

1. Geschwindigkeitsbeschränkung
Die 30km/h-Verordnung, Verkehrszeichen beim Haus Hohlweg 2 angebracht, wird von kaum einem/einer FahrzeuglenkerIn beachtet. Aufgrund dessen kommt es immer wieder beim Kreuzungsbereich Hohlweg/Zugang Kinderspielplatz-Tumlerpark zu gefährlichen Situationen ( die vom Sonnenburgerhof talwärts fahrenden RadfahrerInnen fahren relativ oft mit höherem Tempo in diese Kreuzung ein -- wobei hier die "Rechtsregel" von FahrzeuglenkerInnen in Fahrtrichtung Tirol Panorama meist nicht beachtetet wird--!
Tempo 30 wird auch von Fahrzeugen die vom Tirol Panorama kommen nicht beachtet (es ist auch nirgendwo ein Hinweis ersichtlich!) und damit verbunden kommt es auch aus dieser Richtung an der Hohlwegeinmündung zu gefährlichen Situationen.
Die FahrzeuglenkerInnen der zwei Buslinien (VVT und Sightseer) sind auch täglich mit diesen Problemen mehrmals an dieser Kreuzung konfrontiert!
Auf der Straße zum Tirol Panorama sind auch sehr viele FußgängerInnen unterwegs - es gibt keinen Gehsteig(!) - und schon aus dem Grund sollte deutlich auf die Geschwindigkeitsbegrenzung hingewiesen werden.

2. Verkehrsleitsystem zum Parkplatz
Ja, wieder dreht es sich um die Hohlwegeinmündung/Hohlwegauffahrt im Bereich Bergiselweg. Hier ist eine Fahrverbotsstafel (Richtung Hohlweg) mit dem Zusatz "Ausgenommen Anrainer" angebracht. Tagtäglich wird diese Tafel oftmals von Kfz-LenkerInnen übersehen und dann bemerken diese ihren Orientierungsfehler erst, wenn sie mit ihren Fahrzeugen (PKW, Wohnmobile und selbst auch Fahrzeug mit Wohnwägen) am Hohlweg stehen. Das Ergebnis in dem Fall, wenn die LenkerInnen ihr Fahrzeug in Rückwärtsfahrt auf den Bergiselweg zurücklenken: eine gefährliche Situation für die FahrzeuglenkerInnen beider Fahrtrichtungen am Bergiselweg und auch für die talwärts fahrenden RadfahrerInnen. Ach hier können die LinienbuslenkerInnen "ein Lied davon singen".

3. ReisebuslenkerInnen als umweltunfreundliche ParkgebühernsparerInnen
Vermehrt sparen sich diese LenkerInnen von Großraum- und auch Kleinbussen die Parkgebühren beim Tirol Panorama. Die Gäste steigen in Höhe vom Kaiserjägemuseum aus, der "geleerte" Reisebus fährt zurück auf den kleinen Parkplatz beim Haus Hohlweg 2/Ferrarihof und wartet dort bis die Reisenden wieder beim Kaiserjägermuseum abzuholen sind. Dass der Bus für die Reisenden richtig temperiert ist (Klimaanlage oder Heizung) wird der Motor während der Wartezeit natürlich nicht abgestellt!!!

Ich denke, dass diese drei Probleme ohne großen Aufwand/Kosten bürgerfreundlich zu lösen wären. Bei Bedarf stehe ich Ihnen gerne mit konstruktiven Lösungsvorschlägen zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen


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KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.07.2022 um 07:58 Uhr
Titel: AW: Bergisel: Zufahrtsstraße und Benutzung des gebührenpflichtigen Parkplatzes beim Tirol Panorama
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Sehr geehrte,

an der Kreuzung Bergiselweg / Hohlweg sollen Richtung Tirol Panorama Wegweiser angebracht werden um Falschfahrten Richtung Hohlweg von Ortsunkundigen zu vermeiden.

Betreffend die Einhaltung der verordneten Höchstgeschwindigkeit sowie der Rechtsregel - welche durch die markierten Haifischzähne klar angezeigt ist - werden wir die Polizei um verstärkte Kontrollen ersuchen.
In diesem Zusammenhang können auch allfällige, mit laufendem Motor geparkte Reisebusse geahndet werden.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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Kommentar erstellt am: 06.08.2023 um 17:36 Uhr
Titel: AW: ...seit der u.a. Bürgermeldung vom 23.06.2022 ist ein gutes Jahr vergangenen und gestern gab es wieder einen Unfall mit Personenschaden!
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Als Bewohner des Bergiselwegs möchte ich darauf hinweisen dass es auch bei uns nur eine Frage der Zeit ist bis ein Unfall passiert, da sich unsere Garage knapp nach der Kurve befindet, müssen wir mit Sichtbehinderung ausfahren bei teilweise in Rudeln stadtwärts mit überhöhrter Geschwindigkeit "rasenden" Fahrrädern. Auch die bergfahrenden Räder sind teilweise so schnell unterwegs da sie elektrisch betrieben sind und mehr als Moped zu bezeichen sind. Nicht zu vergessen sind die von Touristen gerne benutzten Stadtroller die sich unter das treiben mischen. Die sogenannte Anrainerstrasse ist eher eine internationale Pilgerstätte geworden denn auch die Autos ignorieren das Fahrverbotsschild und fahren den ohnehin schon engen Bergiselweg bis zum Stadium um einer ev. Parkgebühr zu entgehen.
Im Sommer gibt es auch noch öfters Oltimer, Motorräder oder Porschekolonnen die die Rundfahrt über den Bergisel zelebrieren.
All diese Risikofaktoren machen auch den Bergiselweg zur Zeitbombe bis zum nächsten Unfall!
 
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Kommentar erstellt am: 07.08.2023 um 12:12 Uhr
Titel: AW: ...seit der u.a. Bürgermeldung vom 23.06.2022 ist ein gutes Jahr vergangenen und gestern gab es wieder einen Unfall mit Personenschaden!
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Sehr geehrte Damen und Herren!

Auch wenn die Verschuldensfrage im Falle einer Kollision aus der Sichtweise der STVO geregelt ist, gibt es an dieser „Kreuzung“ nur Verlierer.

Wenn man Bergwärts in Richtung Bergiselweg fährt, ist eine Einsicht in den Hohlweg zum
Sonnenburgerhof kaum möglich, sie Situation hat sich in den letzten Jahren durch Bewuchs/Bepflanzung des an den Hohlweg grenzenden Kinderspielplatz-Tumlerpark zu den PKW-Längsparkern, zusätzlich verschärft.

Wenn der Radfahrer über den Radfahrweg von Mutters/Natters kommend in Richtung Bergisel fährt, ist der Radweg zwar beschildert, lässt aber talwärts fahrend ab dem Sonnenburgerhof alle Optionen offen (Pierre-de-Coubertin-Weg/Hohlweg). Kommt der Downhiller durch den Wald über den Andreas Hofer Weg zum Sonnenburgerhof, ist für den Verkehrsteilnehmer überhaupt keine Radwegbeschilderung ersichtlich.

Wenn hier nicht im Sinne der Verkehrssicherheit (vor allem der Radfahrer) seitens der Verantwortlichen der Stadt Innsbruck reagiert wird, sind weitere Unfälle vorprogrammiert, man kann von Glück sprechen, dass bis jetzt nichts Gröberes passiert ist, die derzeitige Situation kommt einer Verhöhnung gegenüber allen Verkehrsteilnehmern gleich.

Mit freundlichen Grüßen
 
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Kommentar erstellt am: 07.08.2023 um 14:13 Uhr
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Geschätzte Verantwortliche der Stadt Innsbruck,

ich kann mich meinen Vorrednern bzw. Vorautoren hier nur vollinhaltlich anschließen.
Da ich selbst sowohl Anrainer am Bergisel als auch Verkehrsteilnehmer (u.a. auch mit einspurigen KFZ) bin, kann ich die Gefährlichkeit an gegenständlicher Kreuzung nur bestätigen.
Es kommt hier immer wieder zu brenzligen Situationen. Zum Einen beim Bergabfahren des Hohlwegs bei der Einmündung in den Bergiselweg in Fahrtrichtung Norden, weil man von einem linkskommenden PKW mangels Einsehbarkeit kaum wahrgenommen werden kann und dementsprechend auch keinen Vorrang gewährt bekommt und deshalb selbst stehenbleiben muss.
Zum Anderen wird man beim Berganfahren in Richtung Hohlweg meist von einem - in der Fahrbahnmitte anrauschenden - Radfahrer oder ortsunkundigem / sich verfahrenden Fahrzeuglenker überrascht.

Das bringt mich auch zum zweiten Punkt, der ebenso bereits angesprochen wurde. Die ortsunkundigen Touristen, welche sich, trotz verordnetem und beschildertem Fahrverbot, auf der Suche nach einem Parkplatz bzw. der Sprungschanze auf den Hohlweg und weiter über den Bergiselweg verirren und dadurch zunehmend - u.a. durch umständliche Umkehrmanöver oder minutenlanges Stehenbleiben zwecks Routensuche am Handy - zu einer Belastung der Anrainer werden.

Meiner Ansicht nach besteht hier dringender Handlungsbedarf durch die Stadtpolitik - und nicht durch die Exekutive - um gegenständliche Kreuzung zu entschärfen und weiteren Unfällen, wie nun leider wieder geschehen, entgegenzuwirken. Polizeiliche Kontrollen mögen zwar kurzfristig, für deren Dauer, Wirkung zeigen, langfristig jedoch würden nur bauliche Veränderungen hier zu einer Gefahrenminderung beitragen.

Hinsichtlich des zweiten Punktes wäre es ebenso äußerst wünschenswert, würde hier die öffentliche Wegweisung zur Sprungschanze bzw. zum do. Parkplatz verbessert werden - zB durch entsprechende Bodenmarkierungen (großes weißes P auf blauem Grund mit entsprechenden Richtungspfeilen), oder entsprechende - deutlich erkennbare - Piktogramme bzw. Schilder (nicht nur zum Museum ...).

Mit der Bitte um entsprechende Beachtung unserer Anliegen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen

Tim Holzer
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 10.08.2023 um 09:43 Uhr
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Sehr geehrte,

die Verordnung von Verkehrsmaßnahmen bedarf eines gesetzlich vorgeschriebenen Ermittlungs- und Anhörungsverfahrens, in welches interne und externe Fachdienststellen (Straßenverwalter, Polizei, usw. ) sowie ein verkehrstechnischer Amtssachverständiger einzubeziehen sind.
Ihre Anliegen wurden bereits an den verkehrstechnischen Amtssachverständigen zur Begutachtung und Ausarbeitung allfälliger möglicher Lösungen übermittelt.
Dieser Prozess nimmt Zeit in Anspruch.
Verkehrsmaßnahmen dürfen nicht ohne entsprechendes Verfahren verordnet werden.
Die bestehenden Verkehrsregelungen sind eindeutig, was nicht heißt dass es keine Verbesserungsmöglichkeiten gibt.
Diese müssen jedoch - wie bereits erwähnt - durch Amtssachverständige geprüft werden und werden zur Zeit auch geprüft.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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