Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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sehr geehrte damen und herren,
vielen dank für die beantwortung meiner anfrage.
ich weiß nicht ob sie sich die gegebenheiten vor ort angesehen haben, weshalb ich eine grafische darstellung aus google maps anhänge.
aus der geht hervor, dass es für dieses betriebsgelände nur EINE zufahrt (grün markiert) gibt und die jetzt beanspruchte zufahrt (blau markiert) gar nicht existiert.
da auch der vorherige mieter, letztlich vergeblich, versucht hat diese fläche für sich zu reklamieren, bitte ich um nochmalige überprüfung.
mit dank im voraus und freundlichen grüßen.
öffentlicher grund?
Meldungsnummer | 136/2022 |
Erstellt am | 01.04.2022 um 14:44 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Josef Wilberger Straße 54 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 3 Kommentare |
Erledigt am | 05.04.2022 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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1 bewerten)
von 5 (
sehr geehrte damen und herren,
das betriebsgelände josef wilberger straße 54 hat eine betriebszufahrt.
seit 31.03.22 beansprucht der (vermutlich neue) betreiber mittels aufstellung von "markierungstafeln" (siehe foto) eine weitere zufahrt, die sich ca. 10 - 15 meter weiter östlich, vis a vis von hausnummer 59 befindet.
hat sich bei den besitzverhältnissen etwas geändert?
denn bis jetzt handelte es sich hierbei um öffentlichen grund und konnte somit paralell zur fahrbahn geparkt werden.
bitte um überprüfung und rückmeldung.
mfg
das betriebsgelände josef wilberger straße 54 hat eine betriebszufahrt.
seit 31.03.22 beansprucht der (vermutlich neue) betreiber mittels aufstellung von "markierungstafeln" (siehe foto) eine weitere zufahrt, die sich ca. 10 - 15 meter weiter östlich, vis a vis von hausnummer 59 befindet.
hat sich bei den besitzverhältnissen etwas geändert?
denn bis jetzt handelte es sich hierbei um öffentlichen grund und konnte somit paralell zur fahrbahn geparkt werden.
bitte um überprüfung und rückmeldung.
mfg
KOMMENTARE
vielen dank für die beantwortung meiner anfrage.
ich weiß nicht ob sie sich die gegebenheiten vor ort angesehen haben, weshalb ich eine grafische darstellung aus google maps anhänge.
aus der geht hervor, dass es für dieses betriebsgelände nur EINE zufahrt (grün markiert) gibt und die jetzt beanspruchte zufahrt (blau markiert) gar nicht existiert.
da auch der vorherige mieter, letztlich vergeblich, versucht hat diese fläche für sich zu reklamieren, bitte ich um nochmalige überprüfung.
mit dank im voraus und freundlichen grüßen.
Sehr geehrte,
wenn Sie das Luftbild in google maps an der gegenständlichen Stelle aktivieren, sind die Zu- und Abfahrten zum gegenständlichen Grundstück erkennbar.
Dass die gegenständliche 2. Zufahrt bisher allenfalls nicht benutzt wurde, ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um eine Grundstückszu- bzw. - abfahrt handelt und hier auf der Straße ein gesetzliches Parkverbot besteht.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wenn Sie das Luftbild in google maps an der gegenständlichen Stelle aktivieren, sind die Zu- und Abfahrten zum gegenständlichen Grundstück erkennbar.
Dass die gegenständliche 2. Zufahrt bisher allenfalls nicht benutzt wurde, ändert nichts an der Tatsache, dass es sich um eine Grundstückszu- bzw. - abfahrt handelt und hier auf der Straße ein gesetzliches Parkverbot besteht.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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beim gegenständlichen Bereich handelt es sich um eine bestehende Grundstückszu- bzw. - abfahrt zum/vom Anwesen Josef-Wilberger-Straße 54 auf die Josef-Wilberger-Straße.
Auf Straßen mit öffentlichem Verkehr (wie die Josef-Wilberger-Straße) gilt vor Haus- und Grundstückseinfahrten ein gesetzliches Parkverbot.
Die Eigentumsverhältnisse und die allfällige Tatsache, dass vor der gegenständlichen Zufahrt bisher straflos geparkt wurde sind irrelevant.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht