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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

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keine reaktion und themen tagelang offen un im status neu

Meldungsnummer 160/2023
Erstellt am 14.03.2023 um 17:08 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 9 Kommentare
Erledigt am 16.03.2023
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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wo bleibt die abarbeitung? ein simples bitte warten sie auf rückmeldung wäre auch schon was, ignoranz proviziert nur, denkt nach und macht mal was (besser), die leute sind abgenervt
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Kommentar erstellt am: 14.03.2023 um 18:14 Uhr
Titel: AW: keine reaktion und themen tagelang offen un im status neu
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Wahnsinn... Sei doch froh das es diesen Service gibt. Ich glaube nicht das die Damen und die Herren Stundenlang Däumchen drehen. Bisschen Rücksicht bzw. Einsicht kann man von den Bürgerinnen und Bürgern schon erwarten.
 
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Kommentar erstellt am: 14.03.2023 um 18:44 Uhr
Titel: AW: keine reaktion und themen tagelang offen un im status neu
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Service kann man dieses Hinhalten schon lange nicht mehr nennen
 
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Kommentar erstellt am: 14.03.2023 um 20:37 Uhr
Titel: AW: keine reaktion und themen tagelang offen un im status neu
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Ich kann diese und Ähnliche Meldungen nicht verstehen.

1. Diese Plattform ist von denn Institutionen/Behörden/Firmen rein freiwillig zur Bearbeitung/Kenntnisnahme!
Hier gibt es keine Übergeordnete Weißung Berechtigtes Ministerium/Amt etc. welches zur Beantwortung "zwingt"

2. Viele Themen sind nicht von einer Institutionen/Behörden/Firma alleine zu behandeln (Antwort müsste übergreifend sein). Und selbst wenn womöglich die selbe Institution kann es Abteilungs übergreifend sein was zeit benötigt!
Viele wichtige Themen können schnell gelöst werden.
Öffentliche Beleuchtung geht nicht, Müllkübel geht über.
Das kann von einer Zuständigen Abteilung schnell gelöst werden.

Abschließend:
Tolle Plattforum
Keiner ist hier eine Antwort schuldig!
Meldungen sind wichtig
Aber es kann nicht immer eine Antwort geben. (Zuständigkeit)
 
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Kommentar erstellt am: 18.03.2023 um 20:02 Uhr
Titel: AW: keine reaktion und themen tagelang offen un im status neu
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Kleiner Tipp: wenn man die Meldungskategorie auf „sonstiges“ stellt, sorgt das Bürgerservice der Stadt Innsbruck für eine schnelle Antwort. Andere Kategorien brauchen länger, das kann manchmal ärgerlich sein (siehe z.B. die Nichtantworten zu Radfahrern am Christkindlmarkt Marktplatz. Dennoch: auch für die Bürgermeldungen gilt der allgemeine Verfaltungsverfahrensgesetz:

3. Abschnitt: Verkehr zwischen Behörden und Beteiligten
Anbringen
§ 13.
(1) Soweit in den Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmt ist, können Anträge, Gesuche, Anzeigen, Beschwerden und sonstige Mitteilungen bei der Behörde schriftlich, mündlich oder telefonisch eingebracht werden. Rechtsmittel und Anbringen, die an eine Frist gebunden sind oder durch die der Lauf einer Frist bestimmt wird, sind schriftlich einzubringen. Erscheint die telefonische Einbringung eines Anbringens der Natur der Sache nach nicht tunlich, so kann die Behörde dem Einschreiter auftragen, es innerhalb einer angemessenen Frist schriftlich oder mündlich einzubringen.
(2) Schriftliche Anbringen können der Behörde in jeder technisch möglichen Form übermittelt werden, mit E-Mail jedoch nur insoweit, als für den elektronischen Verkehr zwischen der Behörde und den Beteiligten nicht besondere Übermittlungsformen vorgesehen sind. Etwaige technische Voraussetzungen oder organisatorische Beschränkungen des elektronischen Verkehrs zwischen der Behörde und den Beteiligten sind im Internet bekanntzumachen.
(3) Mängel schriftlicher Anbringen ermächtigen die Behörde nicht zur Zurückweisung. Die Behörde hat vielmehr von Amts wegen unverzüglich deren Behebung zu veranlassen und kann dem Einschreiter die Behebung des Mangels innerhalb einer angemessenen Frist mit der Wirkung auftragen, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist zurückgewiesen wird. Wird der Mangel rechtzeitig behoben, so gilt das Anbringen als ursprünglich richtig eingebracht.
(4) Bei Zweifeln über die Identität des Einschreiters oder die Authentizität eines Anbringens gilt Abs. 3 mit der Maßgabe sinngemäß, dass das Anbringen nach fruchtlosem Ablauf der Frist als zurückgezogen gilt.
(5) Die Behörde ist nur während der Amtsstunden verpflichtet, schriftliche Anbringen entgegenzunehmen oder Empfangsgeräte empfangsbereit zu halten, und, außer bei Gefahr im Verzug, nur während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit verpflichtet, mündliche oder telefonische Anbringen entgegenzunehmen. Die Amtsstunden und die für den Parteienverkehr bestimmte Zeit sind im Internet und an der Amtstafel bekanntzumachen.
(6) Die Behörde ist nicht verpflichtet, Anbringen, die sich auf keine bestimmte Angelegenheit beziehen, in Behandlung zu nehmen.
 
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Kommentar erstellt am: 14.03.2023 um 21:06 Uhr
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Und wenn man so eine Seite macht, muss man sie zeitnahe bespielen und beantworten. Sorry!!!
 
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Kommentar erstellt am: 14.03.2023 um 23:36 Uhr
Titel: AW: AW: keine reaktion und themen tagelang offen un im status neu
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stimmt genau,
viele meldungen werden nicht beantwortet.
am schnellsten sind die IKB!
 
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Kommentar erstellt am: 18.03.2023 um 21:04 Uhr
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je länger die Schreibenden auf Antworten warten, desto weniger Meldungen werden in Zukunft geschrieben werden (kapiert?) - zuviel Arbeit mit den ständig eintrudelnden neuen Meldungen? (keine Meldung > keine Arbeit) [Sarkassmus Ende]
Warum wohl haben viel Gemeinde diese Plattform komplett eingestellt (zB im Unterland: Kirchbichl, Häring, Wildschönau, Kramsach, Radfeld....)
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.03.2023 um 15:56 Uhr
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per du samma lang no nit
 
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Kommentar erstellt am: 16.03.2023 um 07:57 Uhr
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Sehr geehrte,

für die Beantwortung einiger Anliegen ist die Einholung von Stellungnahmen aus verschiedenen Dienststellen notwendig, teilweise müssen auch Lokalaugenscheine durchgeführt werden usw.
Darüber hinaus werden Bürgermeldungen nicht durch alle Magistratsbediensteten bearbeitet.
Ich ersuche Sie daher um Geduld und Verständnis, dass nicht jede Meldung "sofort" beatwortet werden kann.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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