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beschilderung gegen die einbahn

Meldungsnummer 358/2023
Erstellt am 09.06.2023 um 12:00 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort herzog sigmund ufer westlicher parkplatz markthalle
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 14.06.2023
Dauer 4 Tage
BESCHREIBUNG
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guten tag, bitte an verkehr&recht sowie radwegkoordinatoren weiterleiten, danke.

auf der süd–&westseite rund um die markthalle wird eine — zum teil sehr schmale — einbahnstraße fahrtrichtung
herzog sigmund ufer geführt.
bei der einmündung in das herzog sigmund ufer gibt es beidseitig „einfahrt verboten schilder“.
daß radfahrer (und auch autos) gegen die einbahn zum marktplatz fahren, ist halt eingerissen.
daß aber — siehe foto — ein grünes hinweisschild für radfahrer mit richtungspfeilen „zentrum“ und „goldenes dachl“
montiert wurde, erscheint seltsam und steht gegen die bestehende einbahnregelung.
mit dem ersuchen um überprüfung. danke!
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 10.06.2023 um 23:17 Uhr
Titel: AW: beschilderung gegen die einbahn
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Diese grünen Schilder müssen nicht zwangsläufig für Radfahrer sein, es gibt auch Wegweiser für Fußgänger
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 12.06.2023 um 08:57 Uhr
Titel: AW: AW: beschilderung gegen die einbahn
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meistens werden grüne schilder für radfahrrouten genutzt.
aber zum zentrum & goldenes dachl wäre herzog sigmund ufer vorne
sinnvoller und wohl schöner, als hinter der markthalle zu gehen?~
jedenfalls nicht durchdachte beschilderung mMn!
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 11.06.2023 um 22:53 Uhr
Titel: AW: beschilderung gegen die einbahn
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Fußgänger sind bitte auch noch da obwohl sie - Siege - Meldung bei manchen (Radfahrern) nicht mehr existieren ( merkt man immer mehr am Gehsteig)!
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 14.06.2023 um 09:33 Uhr
Titel: AW: beschilderung gegen die einbahn
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Sehr geehrte,

weiter westlich, vor der Einmündung der gegenständlichen Straße in das Herzog-Siegmund-Ufer ist ein Linksabbiegeverbot ohne Ausnahme beschildert.
Dazu kommen noch die beidseitig angebrachten "Einfahrt verboten" Verkehrszeichen, ebenfalls ohne Ausnahme.
Aus verkehrsrechtlicher Sicht kann es keinen Zweifel geben das ein Radfahren gegen die Einbahn in der gegenständlichen, schmalen Straße entlang der Südseite des Marktplatzes verboten ist.
Gerne leiten wir Ihre Meldung auch an die Fuß-Radkoordination weiter. Allenfalls findet sich ein geeigneterer Standort für die grüne Hinweisbeschilderung.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 14.06.2023 um 11:00 Uhr
Titel: AW: AW: beschilderung gegen die einbahn
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rechtsabbiegeverbot!
daran halten sich aber viele radfahrer leider nicht!
danke für ihre bemühungen!
 
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