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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Zebrastreifen
Meldungsnummer | 399/2021 |
Erstellt am | 29.06.2021 um 10:25 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Grabenweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 05.10.2021 |
Dauer | 97 Tage |
BESCHREIBUNG
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Es wäre dringend notwendig einen Zebrastreifen zur Bushaltestelle vor der Tankstelle zu errichten. Alle Baggerseebesucher, die zum Bus Richtung Stadt müssen, sind gezwungen über die reichlich frequentierte Straße zu laufen.
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Verkehrserhebungen haben ergeben, dass die für die Verordnung eines Schutzweges erforderlichen Verkehrsteilnehmerfrequenzen nicht erreicht werden. Im gegenständlichen Bereich ereignete sich in den letzten 5 Jahren kein einziger von der Polizei verzeichneter Verkehrsunfall mit Fußgängerbeteiligung.
Darüber hinaus bestehen keine geeigneten Aufstellflächen für Fußgänger und wäre auch eine Verlegung der Haltestelle erforderlich.
Aus den genannten Gründen wird hier kein Schutzweg verordnet.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht