Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Zebrastreifen fehlt
Meldungsnummer | 764/2022 |
Erstellt am | 21.11.2022 um 07:59 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Schneeburggasse 23 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 12.04.2023 |
Dauer | 142 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Aufgrund der Umfahrung bei der momentan einspurigen Schneeburggasse auf Höhe Daxgasse und der erheblichen Befahrung der Frau-Hitt-Strasse wäre eine Zebrastreifen angebracht, gerade in der Früh kreuzen hier etliche Kinder die Fahrbahn, Autofahrer kommen aber von unten mit teils flottem Tempo und stehen dann direkt am Fusswegübergang um auf das Abbiegen zu warten.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Wir haben Ihr Anliegen mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen besprochen.
In der Schneeburggasse ist hier bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet.
Die Frau-Hitt-Straße ist gegenüber der Schneeburggasse mittels "Vorrang geben" abgewertet. Darüber hinaus weist die Frau-Hitt-Straße ein starkes Gefälle auf. Um sich über das mögliche Einfahren von der Frau-Hitt-Straße in die Schneeburggasse einen Überblick zu verschaffen, ist schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedenfalls die Geschwindigkeit stark zu reduzieren, wenn nicht überhaupt anzuhalten.
Ich kann jedoch mitteilen, dass nach Abschluss der Baustelle ein aktuelle Verkehrserhebung stattgefunden hat. Sollte sich aus den Zahlen ergeben, dass gemäß den anzuwendenden Richtlinien ein Schutzweg erforderlich bzw. bedingt erforderlich sei, wird das entsprechende Verwaltungsverfahren zur Verordnung eines Schutzweges eingeleitet.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
bitte entschuldigen Sie die verspätete Rückmeldung.
Wir haben Ihr Anliegen mit dem verkehrstechnischen Amtssachverständigen besprochen.
In der Schneeburggasse ist hier bereits eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h verordnet.
Die Frau-Hitt-Straße ist gegenüber der Schneeburggasse mittels "Vorrang geben" abgewertet. Darüber hinaus weist die Frau-Hitt-Straße ein starkes Gefälle auf. Um sich über das mögliche Einfahren von der Frau-Hitt-Straße in die Schneeburggasse einen Überblick zu verschaffen, ist schon aufgrund der örtlichen Gegebenheiten jedenfalls die Geschwindigkeit stark zu reduzieren, wenn nicht überhaupt anzuhalten.
Ich kann jedoch mitteilen, dass nach Abschluss der Baustelle ein aktuelle Verkehrserhebung stattgefunden hat. Sollte sich aus den Zahlen ergeben, dass gemäß den anzuwendenden Richtlinien ein Schutzweg erforderlich bzw. bedingt erforderlich sei, wird das entsprechende Verwaltungsverfahren zur Verordnung eines Schutzweges eingeleitet.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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