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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Zebrastreifen Pradler Platz/Pradlerstraße
Meldungsnummer | 821/2023 |
Erstellt am | 10.10.2023 um 15:21 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Pradler Straße / Pradler Platz 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 12.10.2023 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Der südliche Zebrastreifen von der Pradler Kirche in die Pradlerstraße wurde "umgestaltet" .... der neue Zebrastreifen endet mitten in der Straße, es folgt eine weiß umrandete Fläche ... dann die Erhöhung des Gehsteiges (Rollstuhl, Rollator, Handwagen haben keine Auffahrt mehr) ... der alte Gehsteig wurde "ausradiert", ist aber noch sichtbar, führt ebenfalls in die weiß umrandete Fläche, hat aber einen behindertengerechten Übergang zum Gehsteig. Was passiert: die Menschen gehen zuerst ein Stück am neuen Zebrastreifen, laufen quer über die weiß umrandete Fläche, dorthin wo der alte Zebrastreifen war, damit sie dann stufenlos auf den Gehsteig kommen ... diese "Neugestaltung" gehört unbedingt überdacht und gerichtet!!! Danke!
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der Schutzweg wurde an die Stelle verlegt, wo auch der Hauptteil der Fußgänger den Pradler Platz queren.
Vom Schutzweg gelangt man auf die markierte Gehsteigvorziehung.
Eine bauliche Herstellung der Gehsteigvorziehung wird erfolgen.
Bezüglich der Anrampung in Verlängerung des neu markierten Schutzweges leite ich ihre Meldung an die zuständige Dienststelle weiter.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht