Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
Zurück zur Startseite
Zebrastreifen
Meldungsnummer | 128/2021 |
Erstellt am | 28.02.2021 um 20:02 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Igler Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 02.03.2021 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
0 Bewertungen)
von 5 (
An dieser Stelle ist ein Zebrastreifen nötig, da sich kein Kfz Lenker bemüßigt sich an irgendetwas zu halten, zb StVO §29a , wird schlicht ignoriert.
KOMMENTARE
0 von 5 (0 Bewertungen)
Danke für Deine Bewertung!
Du hast diese Meldung bereits bewertet, du kannst nur einmal abstimmen!
Ihre Bewertung wurde geändert!
nach Rücksprache mit dem verkehrstechnischen Sachverständigen wird zur gegenständlichen Situation wie folgt mitgeteilt:
Die für die Verordnung eines Schutzweges erforderliche Mindestfrequenz an Fußgängerquerungen wird an dieser Stelle bei weitem nicht erreicht. Darüber hinaus sind die Sichtverhältnisse für eine Querung im gegenständlichen Bereich gegeben.
Abschließend wird noch festgehalten, dass sich im gegenständlichen Bereich in den letzten 5 Jahren kein einziger Verkehrsunfall ereignet hat.
Daher wird die Verordung eines Schutzweges aus straßenverkehrsrechtlicher Sicht nicht für erfoderlich erachtet.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht