Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Verkehrssituation Kreuzung Speckweg - Sonnenstraße
Meldungsnummer | 402/2024 |
Erstellt am | 09.04.2024 um 13:52 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Speckweg 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 15.04.2024 |
Dauer | 5 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Für Fahrzeuge, die vom Speckweg abwärts kommend dem Straßenverlauf folgend in die Sonnenstraße einfahren, gilt gegenüber Fahrzeugen, die sich am Speckweg aufwärts auf die Kreuzung mit der Sonnenstraße zubewegen, Wartepflicht aufgrund der Rechtsregel.
Auch für Fahrzeuge, die sich am Speckweg aufwärts auf die Kreuzung mit der Sonnenstraße zubewegen, gilt Wartepflicht: Für sie gilt das auf dem Speckweg aufgestellte Verkehrszeichen „Vorrang geben“ und damit (dem Straßenverlauf entsprechend) Nachrang gegenüber den vom oberen Bereich des Speckweges bzw. von der Sonnenstraße kommenden Fahrzeugen.
Um die (im Fall eines Verkehrsunfalles derzeit zu kaum lösbaren Verschuldensfragen führenden) Vorrangverhältnisse klarzustellen, muss auf dem Speckweg vor der Kehre in die Sonnenstraße das Verkehrszeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ angebracht werden.
Auch für Fahrzeuge, die sich am Speckweg aufwärts auf die Kreuzung mit der Sonnenstraße zubewegen, gilt Wartepflicht: Für sie gilt das auf dem Speckweg aufgestellte Verkehrszeichen „Vorrang geben“ und damit (dem Straßenverlauf entsprechend) Nachrang gegenüber den vom oberen Bereich des Speckweges bzw. von der Sonnenstraße kommenden Fahrzeugen.
Um die (im Fall eines Verkehrsunfalles derzeit zu kaum lösbaren Verschuldensfragen führenden) Vorrangverhältnisse klarzustellen, muss auf dem Speckweg vor der Kehre in die Sonnenstraße das Verkehrszeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ angebracht werden.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
der Rechtsregel unterliegt immer die gesamte Kreuzung.
Werden an einer Kreuzung Vorrangregelungen mittels Verkehrszeichen (Vorrang geben, Halt) getroffen, gilt hier nicht die Rechtsregel.
Damit die Verkehrsteilnehmer die Vorrangregelungen erkennen können, sind die Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und "Halt" im Ortsgebiet höchstens 10m vor der Kreuzung anzubringen.
Zusätzlich werden üblicherweise auch entsprechende Ordnungslinien bzw. Haltelinien am Boden markiert.
An der gegenständlichen Kreuzung gilt nicht die Rechtregel.
Wir werden jedoch prüfen, ob allenfalls Verbesserungen betreffend die Verkehrssicherheit vorgenommen werden können.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
der Rechtsregel unterliegt immer die gesamte Kreuzung.
Werden an einer Kreuzung Vorrangregelungen mittels Verkehrszeichen (Vorrang geben, Halt) getroffen, gilt hier nicht die Rechtsregel.
Damit die Verkehrsteilnehmer die Vorrangregelungen erkennen können, sind die Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und "Halt" im Ortsgebiet höchstens 10m vor der Kreuzung anzubringen.
Zusätzlich werden üblicherweise auch entsprechende Ordnungslinien bzw. Haltelinien am Boden markiert.
An der gegenständlichen Kreuzung gilt nicht die Rechtregel.
Wir werden jedoch prüfen, ob allenfalls Verbesserungen betreffend die Verkehrssicherheit vorgenommen werden können.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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