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Verkehrssituation Kreuzung Oppolzerstraße - Sonnenstraße - Höttinger Auffahrt

Meldungsnummer 401/2024
Erstellt am 09.04.2024 um 13:49 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Höttinger Auffahrt
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 3 Kommentare
Erledigt am 15.04.2024
Dauer 5 Tage
BESCHREIBUNG
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Für Fahrzeuge, die von der Oppolzerstraße kommend Richtung Höttinger Auffahrt unterwegs sind, gilt gegenüber Fahrzeugen, die sich von der Sonnenstraße in Richtung Osten fahrend auf die Kreuzung Sonnenstraße/Höttinger Auffahrt/Oppolzerstraße zubewegen, Wartepflicht aufgrund der Rechtsregel.
Auch für von der Sonnenstraße kommende Fahrzeuge gilt Wartepflicht: Für sie gilt das auf der Sonnenstraße aufgestellte Verkehrszeichen „Vorrang geben“ und damit Nachrang gegenüber von der Oppolzerstraße kommenden Fahrzeugen.
Um die (im Fall eines Verkehrsunfalles derzeit zu kaum lösbaren Verschuldensfragen führenden) Vorrangverhältnisse klarzustellen, muss auf der Oppolzerstraße das Verkehrszeichen „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ angebracht werden.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 15.04.2024 um 09:27 Uhr
Titel: AW: Verkehrssituation Kreuzung Oppolzerstraße - Sonnenstraße - Höttinger Auffahrt
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Sehr geehrte,

der Rechtsregel unterliegt immer die gesamte Kreuzung.
Werden an einer Kreuzung Vorrangregelungen mittels Verkehrszeichen (Vorrang geben, Halt) getroffen, gilt hier nicht die Rechtsregel.
Damit die Verkehrsteilnehmer die Vorrangregelungen erkennen können, sind die Vorschriftszeichen "Vorrang geben" und "Halt" im Ortsgebiet höchstens 10m vor der Kreuzung anzubringen.
Zusätzlich werden üblicherweise auch entsprechende Ordnungslinien bzw. Haltelinien am Boden markiert.
An der gegenständlichen Kreuzung gilt nicht die Rechtregel.
Wir werden jedoch prüfen, ob allenfalls Verbesserungen betreffend die Verkehrssicherheit vorgenommen werden können.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 15.04.2024 um 15:47 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehrssituation Kreuzung Oppolzerstraße - Sonnenstraße - Höttinger Auffahrt
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Das Problem ist, dass die von oben Kommenden nicht wissen können, dass sie eigentlich Vorrang hätten.
Momentan haben die von oben (aus der Oppolzerstraße) kommenden Verkehrsteilnehmer Nachrang. Ein Verkehrsteilnehmer kann (und soll) meiner Meinung nach seinen Vorrang nicht aus der Rückseite eines kaum sichtbaren Verkehrszeichens erahnen.

Ein nicht ortskundiger, von oben kommender Fahrzeuglenker bleibt im Zweifelsfall stehen und gibt den aus der Sonnenstraße kommenden Fahrzeugen Vorrang. Für die Verkehrssicherheit und den Verkehrsfluss ist das jedenfalls nicht optimal gelöst.

Die Situation ein paar Meter weiter westlich beim Speckweg ist dieselbe. Fahrzeuge von oben können nicht wissen, dass von unten Kommende gegenüber den Linksabbiegern (in die Sonnenstraße) Nachrang haben. Im Speckweg ist zumindest die Bodenmarkierung bei der Vorrang-Geben-Tafel als solche erkennbar - bei schneebedeckter Fahrbahn oder schlechter Sicht hilft mir die aber auch nur begrenzt.

Vielen Dank!


 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 15.04.2024 um 21:16 Uhr
Titel: AW: Verkehrssituation Kreuzung Oppolzerstraße - Sonnenstraße - Höttinger Auffahrt
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Sehr geehrte Teilnehmerin, sehr geehrterTeilnehmer,
Sie haben die Problematik auf den Punkt gebracht!
Danke.
Die Anbringung des Verkehrszeichens „Kreuzung mit Straße ohne Vorrang“ (§ 50 Z 4 StVO) wäre hilfreich.
 
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