Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Danke für die theoretische Belehrung. Diese behebt jedoch die Praxisprobleme nicht.
Wenn bei der vorgeschriebenen Ausfahrt jedoch die zugelassene Parkfläche um zumindest
einen Parkplatz verkürzt würde, währen manche gefährliche Situationen und Gefährdungen hintan gestellt.
Zur weiteren Demo der gegebenen Situation im Anhang ein weiteres Bild des täglichen Zustandes.
Verkehrsfalle.
Meldungsnummer | 321/2022 |
Erstellt am | 23.06.2022 um 14:39 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Josef-Wilberger-Strasse 19 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 06.07.2022 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
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Es betrifft die Ausfahrt vom "FRUCHTHOF" in der Josef-Wilberger-Strasse.
Die Parkflächen sind leider bis zur Ausfahrt vorgegeben, so dass kein sicheres
Ausfahren, ohne eventuell andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, möglich ist.
Bei Kreuzungen sollte ein Abstand von 5 Meter eingehalten werden, um den Überblick
über den Querverkehr zu haben. Bei dieser Ausfahrt ist eine entsprechende Wahrnehmung
nicht möglich. Ein Situations-Foto, bei dem der Ausblick aus einem PKW an der beschriebenen
Stelle die Notwendigkeit einer Situationsänderung dokumentiert.
Eine Änderung ist sicher technisch kein Problem, bevor es zu einem letalen Ereignis kommt.
Die Parkflächen sind leider bis zur Ausfahrt vorgegeben, so dass kein sicheres
Ausfahren, ohne eventuell andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, möglich ist.
Bei Kreuzungen sollte ein Abstand von 5 Meter eingehalten werden, um den Überblick
über den Querverkehr zu haben. Bei dieser Ausfahrt ist eine entsprechende Wahrnehmung
nicht möglich. Ein Situations-Foto, bei dem der Ausblick aus einem PKW an der beschriebenen
Stelle die Notwendigkeit einer Situationsänderung dokumentiert.
Eine Änderung ist sicher technisch kein Problem, bevor es zu einem letalen Ereignis kommt.
KOMMENTARE
Wenn bei der vorgeschriebenen Ausfahrt jedoch die zugelassene Parkfläche um zumindest
einen Parkplatz verkürzt würde, währen manche gefährliche Situationen und Gefährdungen hintan gestellt.
Zur weiteren Demo der gegebenen Situation im Anhang ein weiteres Bild des täglichen Zustandes.
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bei der Ausfährt vom Furchthof auf die Josef-Wilberger-Straße handelt es sich um eine Grundstückszu- bzw. -abfahrt.
Die Verhaltensregeln bei Ein- bzw. Ausfahrten sind in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt.
Je nach Sichtverhältnissen ist unter Umständen ein schrittweises Vortasten oder auch die Einweisung durch eine geeignete Person erforderlich.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht