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Verkehrsfalle.

Meldungsnummer 321/2022
Erstellt am 23.06.2022 um 14:39 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Josef-Wilberger-Strasse 19
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 06.07.2022
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Es betrifft die Ausfahrt vom "FRUCHTHOF" in der Josef-Wilberger-Strasse.
Die Parkflächen sind leider bis zur Ausfahrt vorgegeben, so dass kein sicheres
Ausfahren, ohne eventuell andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden, möglich ist.
Bei Kreuzungen sollte ein Abstand von 5 Meter eingehalten werden, um den Überblick
über den Querverkehr zu haben. Bei dieser Ausfahrt ist eine entsprechende Wahrnehmung
nicht möglich. Ein Situations-Foto, bei dem der Ausblick aus einem PKW an der beschriebenen
Stelle die Notwendigkeit einer Situationsänderung dokumentiert.
Eine Änderung ist sicher technisch kein Problem, bevor es zu einem letalen Ereignis kommt.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.07.2022 um 07:48 Uhr
Titel: AW: Verkehrsfalle.
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Sehr geehrte,

bei der Ausfährt vom Furchthof auf die Josef-Wilberger-Straße handelt es sich um eine Grundstückszu- bzw. -abfahrt.
Die Verhaltensregeln bei Ein- bzw. Ausfahrten sind in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt.
Je nach Sichtverhältnissen ist unter Umständen ein schrittweises Vortasten oder auch die Einweisung durch eine geeignete Person erforderlich.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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VerfasserIn der Meldung
Kommentar erstellt am: 07.07.2022 um 14:50 Uhr
Titel: AW: AW: Verkehrsfalle.
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Danke für die theoretische Belehrung. Diese behebt jedoch die Praxisprobleme nicht.
Wenn bei der vorgeschriebenen Ausfahrt jedoch die zugelassene Parkfläche um zumindest
einen Parkplatz verkürzt würde, währen manche gefährliche Situationen und Gefährdungen hintan gestellt.
Zur weiteren Demo der gegebenen Situation im Anhang ein weiteres Bild des täglichen Zustandes.
 
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