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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Unübersichtliche Ausfahrt (Leopoldstraße)
Meldungsnummer | 13/2022 |
Erstellt am | 11.01.2022 um 08:02 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Leopoldstraße 45b 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 12.01.2022 |
Dauer | 23 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
bei der Tiefgaragenausfahrt Leopoldstraße 45 auf die Leopoldstraße ist nur eine sehr beschränkte Sicht auf kommende Autos möglich. Die Sicht wird durch parkende Autos in der Kurzparkzone (blaue Zone) nahezu komplett versperrt.
Vielen Dank
bei der Tiefgaragenausfahrt Leopoldstraße 45 auf die Leopoldstraße ist nur eine sehr beschränkte Sicht auf kommende Autos möglich. Die Sicht wird durch parkende Autos in der Kurzparkzone (blaue Zone) nahezu komplett versperrt.
Vielen Dank
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die gegenständliche Ausfahrt ist über 8,5m breit.
Die Regelungen über das Verhalten bei Grundstückszu- und -abfahrten ist klar geregelt. Bei schlechten Sichtverhältnissen (etwa durch ein hohes, geparktes Kfz) kann ein langsames "Hineintasten" in eine Straße erforderlich sein.
Im Stadtgebiet von Innsbruck gibt es zahlreiche Haus- und Grundstücksausfahrten welche eine viel geringere Breite aufweisen und aus welchen sich langsam vorzutasten und in den Fließverkehr einzuordnen ist.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht