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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Unsichere Einfahrt, fehlende Querungsmöglichkeit

Meldungsnummer 626/2022
Erstellt am 07.10.2022 um 21:03 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Kapuzinergasse
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 28.10.2022
Dauer 20 Tage
BESCHREIBUNG
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Von der Kapuzinergasse kommend gibt es immer wieder gefährliche Situationen mit Autofahrern die von der IngEtzel Strasse kommend zu knapp einbiegen und so auf die Gegenfahrbahn kommen beim einbiegen. Gibt es die Möglichkeit einen Spiegel zu installieren?
Weiters gibt es in der Kapuzinergasse keine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Kinder...
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 28.10.2022 um 10:13 Uhr
Titel: AW: Unsichere Einfahrt, fehlende Querungsmöglichkeit
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Sehr geehrte,

das Gebiet Kapuzinergase, Grillparzerstraße, Jahnstraße, Kohlstattgasse, Johann-Rössler-Gasse und Zeughausgasse ist eine große 30er Zone, als solche beschildert und auch mit allen (Erkennungs-)merkmalen einer 30er Zone ausgestattet (keine Schutzwege, keine Vorrangregelungen an Kreuzungen, Haifischzähne zur Verdeutlichung der Rechtsregel).

Aus verkehrsrechtlicher Sicht ist nicht angedacht und auch nicht erforderlich in diesem Gebiet Schutzwege zu verordnen.
Gerade in 30er-Zonen sollten keine Schutzwege verordnet werden.
Dies unter anderem aus Gründen der Wiedererkennbarkeit von 30er-Zonen – Haifischzähne an Kreuzungen, keine sonstigen verkehrsregelnden Maßnahmen wie Signalanlagen, Schutzwege, Bevorrangungen, etc.

Betreffend Ihren Vorschlag auf Anbringung eines Verkehrsspiegels wird sich der Straßenverwalter die Situation vor Ort ansehen.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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