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Umkehr- und Abbiegeverbot Triumphpforte

Meldungsnummer 129/2022
Erstellt am 30.03.2022 um 07:49 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Leopoldstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 0 Kommentare
Erledigt am 05.10.2022
Dauer 188 Tage
BESCHREIBUNG
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Wer als Autofahrer von Süden (Leopoldstraße) kommend zur Triumphpforte vorfährt, wird derzeit jedenfalls gezwungen, sich vorschriftswidrig zu verhalten. Mit der Baustelle wurde bei der linken Spur ein Linksabbiegeverbot aufgestellt. Somit darf rechtlich auch nicht links via Pforte umgekehrt werden. Geradeaus (wie der Fahrbahnrichtungspfeil vorsieht!) darf man nicht fahren, weil Einfahrt in die Theresienstraße verboten (polizeilich hart überwacht). Von der linken Spur doch noch nach rechts zu fahren (und damit ebenfalls dem Fahrbahnrichtungspfeil als verkehrsrechtlich eigentlich verbindlichem Gebot entgegenzuhandeln) führt zum gefährlichen Kreuzen der geradeausführenden Bus- und Fahrradspur rechts daneben. Alles drei ist nicht erlaubt - wie man es macht, alles ist strafbar. Schaut so ein gelungenes Baustellenmanagement aus? (Abgesehen vom Abschasseln der Meldungen zur Kreuzung Müllerstraße./Leopoldstr.)? Wäre es möglich, früher davor zu warnen, dass das Abbiegen auf dieser Spur nicht möglich ist? Oder das Umkehren zu erlauben? Gemacht wird dies derzeit sowieso.
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