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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Überflüssiges Verkehrzeichen.
Meldungsnummer | 168/2022 |
Erstellt am | 18.04.2022 um 11:13 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Wopfnerstrasse 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 5 Kommentare |
Erledigt am | 11.05.2022 |
Dauer | 22 Tage |
BESCHREIBUNG
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In den letzten Tagen wurde in der Wopfnerstrasse auf einer Straßenseite eine Kurzparkzone gekennzeichnet (siehe Foto). Daher ist das beidseitige Halte- und Parkverbotszeichen überflüssig oder müßte nur auf einer Fahrbahnseite gelten.
KOMMENTARE
Wenn sich aber am unterer Schilderrand ein Doppelpfeil befindet, deutet dieser auf ein beidseitiges Halte und Parkverbot hin. Oder irre ich da, ich denke nicht.
Ich meine dass sich ein Halteverbot immer nur auf eine Straßenseite bezieht oder einen Platz. Das hier ist eine „mittlere“ Tafel zwischen Anfang und Ende. Es kann auch mehrere „mittlere“ geben. So habe ich es in Erinnerung. Ist allerdings schon Jahre her. Vielleicht hat sich was geändert? Haben sie recherchiert vor Verfassung der Beanstandung?
Habe ich nicht, aber es wurden schon Autofahrer abgestraft weil sie dort vor der weißen Kennzeichnung parkten. Mir kann es egal sein, habe kein Auto mehr.
Sehr geehrte,
das gegenständliche Verkehrszeichen (Halten und Parken verboten) bezieht sich auf die Straßenseite auf der das Verkehrszeichen angebracht ist (Ostseite der Wopfnerstraße). Das gegenständliche Verkehrszeichen zeigt den Verlauf des Halte- und Parkverbotes auf der Ostseite der Wopfnerstraße an. Am nördlichen Beginn der Wopfnerstraße beginnt für die gesamte Ostseite ein Halte- und Parkverbot. Dieses Halte- und Parkverbote endet ca. 210 weiter südöstlich an der Kreuzung Wopfnerstraße / Durigstraße.
Um Verkehrsregelungen welche für lange Strecken gelten besser ersichtlich zu machen, werden dazwischen weitere Verkehrszeichen die den Verlauf (Pfeile) der Regelung anzeigen aufgestellt.
Auf der Westseite der Wopfnerstraße kann innerhalb der Bodenmarkierungen geparkt werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
das gegenständliche Verkehrszeichen (Halten und Parken verboten) bezieht sich auf die Straßenseite auf der das Verkehrszeichen angebracht ist (Ostseite der Wopfnerstraße). Das gegenständliche Verkehrszeichen zeigt den Verlauf des Halte- und Parkverbotes auf der Ostseite der Wopfnerstraße an. Am nördlichen Beginn der Wopfnerstraße beginnt für die gesamte Ostseite ein Halte- und Parkverbot. Dieses Halte- und Parkverbote endet ca. 210 weiter südöstlich an der Kreuzung Wopfnerstraße / Durigstraße.
Um Verkehrsregelungen welche für lange Strecken gelten besser ersichtlich zu machen, werden dazwischen weitere Verkehrszeichen die den Verlauf (Pfeile) der Regelung anzeigen aufgestellt.
Auf der Westseite der Wopfnerstraße kann innerhalb der Bodenmarkierungen geparkt werden.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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