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Tempolimit und Straßenführung Schützenstrasse

Meldungsnummer 386/2021
Erstellt am 24.06.2021 um 17:07 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort an der lanstrasse 1
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 2 Kommentare
Erledigt am 13.07.2021
Dauer 18 Tage
BESCHREIBUNG
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich finde dass die Schützenstrasse seit dem Umbau mit Strassenbahnführung einfach unglücklich gewählt ist. Die Autos fahren nun viel schneller als zuvor (liegt wohl daran dass man nun eine Zweispurige Fahrbahn zur Verfügung hat. Dazu kommt dass bei der Ampel Piuskirche zweispurig losgefahren wird um sich dann nach ca. 150 Metern auf die rechte Spur zu quetschen. Das erzeugt nicht nur Lärm durch das beschleunigen auch regelmäßiges Hupen gehört nun schon Standard. Mein Vorschlag einspurige Verkehrsführung wie Reichenauerstrasse mit Parkmöglichkeit.
KOMMENTARE
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Weitere(r) TeilnehmerIn
Kommentar erstellt am: 25.06.2021 um 09:04 Uhr
Titel: AW: Tempolimit und Straßenführung Schützenstrasse
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Wo die Stadtführung doch so bemüht ist die Parkplätze weg zu bekommen.
Ich würde da besser vorschlagen den Gehweg auf die Fahrbahn verlegen und aus dem Gehsteig unbedingt einen Radweg machen (wie beim DEZ). - Ironie Ende
Das würde den aktuellen Aktionen eher entsprechen und Fr Schwarzl und Hr Willi vermutlich viel mehr freuen.
 
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 13.07.2021 um 13:25 Uhr
Titel: AW: Tempolimit und Straßenführung Schützenstrasse
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Sehr geehrte,

die Schützenstraße ist - bis auf den Abschnitt zwischen Rotadlerstraße und An-der-Lan-Straße - einspurig geführt.
Die beiden Kreuzungen Schützenstraße / Rotadlerstraße und Schützenstraße / An-der-Lan-Straße sind signalgeregelt. Da die Abbiegerelationen jeweils extra geregelt sind, muss in diesem Abschnitt eine 2-spurige Führung mit Abbiegefahrstreifen erfolgen.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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