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Sichteinschränkung durch „Wahlplakat“

Meldungsnummer 255/2024
Erstellt am 04.03.2024 um 20:45 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Erzherzog-Eugen-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 5 Kommentare
Erledigt am 06.03.2024
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Sichteinschränkung durch diese Konstruktion, außerdem vermutlich nur bedingt sturmsicher, da Marke Eigenbau
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 10:01 Uhr
Titel: AW: Sichteinschränkung durch „Wahlplakat“
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Absolut inakzeptabel für Fußgänger:innen, die Richtung Norden queren, da genau in der Sichtachse. Bitte entfernen und Verursachende entsprechend sanktionieren.
 
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 16:39 Uhr
Titel: AW: Sichteinschränkung durch „Wahlplakat“
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Auffallen um jeden Preis, wenn es negativ Auffallen ist, ist es noch besser.... Unerträglich
 
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Kommentar erstellt am: 05.03.2024 um 23:14 Uhr
Titel: AW: Sichteinschränkung durch „Wahlplakat“
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offensichtlich alles in ordnung,
keine weiterleitung an straßenbetrieb.
also falscher alarm!
 
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Innsbruck
Kommentar erstellt am: 06.03.2024 um 07:21 Uhr
Titel: AW: Sichteinschränkung durch „Wahlplakat“
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Sehr geehrte,

die Verkehrsbeeinträchtigung wird geprüft und allenfalls erforderliche Schritte eingeleitet.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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Kommentar erstellt am: 14.03.2024 um 10:40 Uhr
Titel: AW: Sichteinschränkung durch „Wahlplakat“
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https://www.youtube.com/watch?v=vlCBHHMo1Hg
 
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