Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Sichtbehinderung durch Wahlplakate
Meldungsnummer | 314/2024 |
Erstellt am | 19.03.2024 um 11:48 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Völserstraße Kreuzung Egger Lienz Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 21.03.2024 |
Dauer | 1 Tag |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Leider wird die Sicht auf den Verkehr bei der Auffahrt von der Völserstraße kommend Richtung Egger Lienz Straße (Richtung Autobahn) durch diverse Wahlplakate komplett eingeschränkt, so das es zu gefährlichen Situationen kommt.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
am in der Bürgermeldung eingezeichneten Standort konnte keine Sichtbeeinträchtigung durch Wahlplakate festgestellt werden.
Die Einmündung der "Umkehrschleife" für die Fahrtrichtung Westen (Autobahn bzw. Völs) ist mittels Stopp abgewertet. An der Haltelinie ist die Sicht auf den aus Osten kommenden Verkehrs gegeben.
Wir werden den Standort nochmals prüfen lassen, ob allenfalls andere Behinderungen bestehen und gegebenenfalls die weiteren Schritten veranlassen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
am in der Bürgermeldung eingezeichneten Standort konnte keine Sichtbeeinträchtigung durch Wahlplakate festgestellt werden.
Die Einmündung der "Umkehrschleife" für die Fahrtrichtung Westen (Autobahn bzw. Völs) ist mittels Stopp abgewertet. An der Haltelinie ist die Sicht auf den aus Osten kommenden Verkehrs gegeben.
Wir werden den Standort nochmals prüfen lassen, ob allenfalls andere Behinderungen bestehen und gegebenenfalls die weiteren Schritten veranlassen.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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