Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Schutzweg Leopoldstraße
Meldungsnummer | 1484/2024 |
Erstellt am | 08.12.2024 um 21:42 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Leopoldstraße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 16.12.2024 |
Dauer | 7 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
In der Leopoldstraße Höhe Hausnummer 12/14 wurde ein temporärer Schutzweg kurz hinter einer Parkzone eingerichtet.
Gilt in diesem Fall nicht auch ein Parkverbot innerhalb von 5 m vor einem Schutzweg?
Wenn dem so ist, wäre es evtl sinnvoll dieses Verbot auch deutlich zu kennzeichnen.
mit freundlichen Grüßen
Gilt in diesem Fall nicht auch ein Parkverbot innerhalb von 5 m vor einem Schutzweg?
Wenn dem so ist, wäre es evtl sinnvoll dieses Verbot auch deutlich zu kennzeichnen.
mit freundlichen Grüßen
KOMMENTARE
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die temporäre Beschilderung und Bodenmarkierung während der Baustelle sollte bereits entfernt sein.
Das gesetzliche Halte- und Parkverbot im Bereich von 5m vor Schutzwegen bezieht sich aus der Sicht des ankommenden Verkehrs.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht