Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Schildbürgerstreich!
Meldungsnummer | 272/2024 |
Erstellt am | 11.03.2024 um 10:22 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Gerhart-Hauptmann-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 11.03.2024 |
Dauer | 3 Stunden |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Guten Morgen,
die Gerhart-Hauptmann-Straße ist bekanntlich auf ihrer gesamten Länge als Einbahnstraße (ausgenommen Fahrräder) von Osten in Richtung Westen geführt.
Bei der Einfahrt von der Geyrstraße her ist nun eine offenbar baustellenbedingte, temporäre „Einfahrt verboten“-Beschilderung angebracht worden.
Das heißt, dass nun niemand mehr „von außen“ in die Gerhart-Hauptmann-Straße einfahren darf. Alle dortigen Anwohner:innen sind nun von der Zufahrtsmöglichkeit per Pkw zu ihren Wohnungen/Garagen/Grundstücken abgeschnitten.
Munteres Umkehrschleifen-Drehen ist eine weitere Folge – speziell zum Leidwesen der dortigen Anrainer:innen.
Bei der genannten „Einfahrt verboten“-Beschilderung fehlt zumindest eine Zusatztafel mit „ausgenommen Anrainer“.
Wer hat sich diesen Schildbürgerstreich ausgedacht? Wer hat ihn genehmigt? Wer hat hier die Beschilderung nicht kontrolliert?
Bitte um dringende Behebung! Danke.
MfG
die Gerhart-Hauptmann-Straße ist bekanntlich auf ihrer gesamten Länge als Einbahnstraße (ausgenommen Fahrräder) von Osten in Richtung Westen geführt.
Bei der Einfahrt von der Geyrstraße her ist nun eine offenbar baustellenbedingte, temporäre „Einfahrt verboten“-Beschilderung angebracht worden.
Das heißt, dass nun niemand mehr „von außen“ in die Gerhart-Hauptmann-Straße einfahren darf. Alle dortigen Anwohner:innen sind nun von der Zufahrtsmöglichkeit per Pkw zu ihren Wohnungen/Garagen/Grundstücken abgeschnitten.
Munteres Umkehrschleifen-Drehen ist eine weitere Folge – speziell zum Leidwesen der dortigen Anrainer:innen.
Bei der genannten „Einfahrt verboten“-Beschilderung fehlt zumindest eine Zusatztafel mit „ausgenommen Anrainer“.
Wer hat sich diesen Schildbürgerstreich ausgedacht? Wer hat ihn genehmigt? Wer hat hier die Beschilderung nicht kontrolliert?
Bitte um dringende Behebung! Danke.
MfG
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aufgrund der Baustelle wurde die Einbahnrichtung umgedreht und führt nunmehr von Westen nach Osten. Die Einfahrt in die Gerhart-Hauptmann-Straße ist daher von Westen möglich.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht