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Schildbürgerstreich!

Meldungsnummer 272/2024
Erstellt am 11.03.2024 um 10:22 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Gerhart-Hauptmann-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 11.03.2024
Dauer 3 Stunden
BESCHREIBUNG
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Guten Morgen,

die Gerhart-Hauptmann-Straße ist bekanntlich auf ihrer gesamten Länge als Einbahnstraße (ausgenommen Fahrräder) von Osten in Richtung Westen geführt.
Bei der Einfahrt von der Geyrstraße her ist nun eine offenbar baustellenbedingte, temporäre „Einfahrt verboten“-Beschilderung angebracht worden.
Das heißt, dass nun niemand mehr „von außen“ in die Gerhart-Hauptmann-Straße einfahren darf. Alle dortigen Anwohner:innen sind nun von der Zufahrtsmöglichkeit per Pkw zu ihren Wohnungen/Garagen/Grundstücken abgeschnitten.
Munteres Umkehrschleifen-Drehen ist eine weitere Folge – speziell zum Leidwesen der dortigen Anrainer:innen.

Bei der genannten „Einfahrt verboten“-Beschilderung fehlt zumindest eine Zusatztafel mit „ausgenommen Anrainer“.

Wer hat sich diesen Schildbürgerstreich ausgedacht? Wer hat ihn genehmigt? Wer hat hier die Beschilderung nicht kontrolliert?

Bitte um dringende Behebung! Danke.

MfG
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 11.03.2024 um 13:24 Uhr
Titel: AW: Schildbürgerstreich!
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Guten Tag,

aufgrund der Baustelle wurde die Einbahnrichtung umgedreht und führt nunmehr von Westen nach Osten. Die Einfahrt in die Gerhart-Hauptmann-Straße ist daher von Westen möglich.


Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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