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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.

Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.

Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.

Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!

Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Richardsweg ende tempo 30

Meldungsnummer 50/2024
Erstellt am 18.01.2024 um 11:32 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Richardsweg
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 07.02.2024
Dauer 19 Tage
BESCHREIBUNG
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bitte an verkehr&recht weiterleiten, danke!
weil ja gerade die tempo 30 „verordnungserleichterung“ in allen medien vorkommt,
frage an die zuständigen:
warum endet tempo 30 am richardsweg stadteinwärts genau an dieser stelle?
sollte man ab hier tempo 50 fahren — lach, kleiner scherz!
bitte um überprüfung der erweiterung der tempo 30 zone bis zur einmündung
in die anton rauch straße!
bedanke mich!
————————————————————————————————————
keine antwort bis 22.1.24
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 07.02.2024 um 09:15 Uhr
Titel: AW: Richardsweg ende tempo 30
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Sehr geehrte,

es besteht keine Verpflichtung nach dem Ende der Tempo 30 Geschwindigkeitsbeschränkung Tempo 50 zu fahren. Im Anschluss an die gegenständliche Geschwindigkeitsbeschränkung ist auf der Anton-Rauch-Straße (Landesstraße) Tempo 40 verordnet.
Gerne prüfen wir, ob die Beschilderung richtig ist. Eine allfällige Ausweitung der Geschwindigkeitsbeschränkung bis zur Anton-Rauch-Straße erfolgt durch Verordnung des Gemeinderates.

Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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