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Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Rechstfrage

Meldungsnummer 21/2023
Erstellt am 12.01.2023 um 20:26 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Michael-Gaismair-Straße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 25.01.2023
Dauer 12 Tage
BESCHREIBUNG
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Die Michael-Gaismair-Straße wurde ja kürzlich umgebaut. An den Ost und West Enden wurde der Gehsteig über die Straße gezogen . Nachdem dort keinerlei Fußgängerübergänge realisiert wurden, und die Straße eindeutig mittels Rampen auf den Gehsteig gezogen wurden, darf ich davon ausgehen, dass diese Erhöhungen gleichbedeutend eines Gehsteiges sind, und an diesen Stellen die Fußgänger sämtliche Rechte eines Gehsteiges genießen, also uneingeschränkter Nachrangig des motorisierten Verkehrs?
Danke für die Klarstellung.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 25.01.2023 um 13:08 Uhr
Titel: AW: Rechstfrage
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Sehr geehrte,

genau so ist es.
Der Fußgänger befindet sich auf einem Gehsteig.

Freundliche Grüße

Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
 
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