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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Rechstfrage
Meldungsnummer | 21/2023 |
Erstellt am | 12.01.2023 um 20:26 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Michael-Gaismair-Straße 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 25.01.2023 |
Dauer | 12 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Die Michael-Gaismair-Straße wurde ja kürzlich umgebaut. An den Ost und West Enden wurde der Gehsteig über die Straße gezogen . Nachdem dort keinerlei Fußgängerübergänge realisiert wurden, und die Straße eindeutig mittels Rampen auf den Gehsteig gezogen wurden, darf ich davon ausgehen, dass diese Erhöhungen gleichbedeutend eines Gehsteiges sind, und an diesen Stellen die Fußgänger sämtliche Rechte eines Gehsteiges genießen, also uneingeschränkter Nachrangig des motorisierten Verkehrs?
Danke für die Klarstellung.
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KOMMENTARE
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genau so ist es.
Der Fußgänger befindet sich auf einem Gehsteig.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht