Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Parkverbot?
Meldungsnummer | 641/2023 |
Erstellt am | 04.09.2023 um 16:13 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Haller Straße 119a 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 25.09.2023 |
Dauer | 20 Tage |
BESCHREIBUNG
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von 5 (
Hallo,
wie auf dem angehängten bild zu sehen ist, ist gilt hier ein parkverbot. gleichzeitig hat aber eine ansässige firma diesen bereich als besucherparkplatz beschildert.
wurde hier vergessen, die parkverbotsschilder zu entfernen? oder gilt das parkverbot?
ich bitte sie um eine öffentliche beantwortung meiner frage.
vielen dank für die mühe.
wie auf dem angehängten bild zu sehen ist, ist gilt hier ein parkverbot. gleichzeitig hat aber eine ansässige firma diesen bereich als besucherparkplatz beschildert.
wurde hier vergessen, die parkverbotsschilder zu entfernen? oder gilt das parkverbot?
ich bitte sie um eine öffentliche beantwortung meiner frage.
vielen dank für die mühe.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
das gegenständliche Halte- und Parkverbot wurde verordnet, damit in die gegenüber liegende Einfahrt mit Lkws ein- und ausgefahren werden kann.
Da mittlerweile an der gegenständlichen Straßenstelle nicht mehr auf öffentlichem Gut längs geparkt werden kann, da der Grünstreifen mittels abgeschrägter Randsteine zu einem privaten Parkplatz umfunktioniert wurde, ist auch das Halte- und Parkverbot entbehrlich.
Wir werden das erforderlich Ermittlungsverfahren einleiten.
Freundliche Gruße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
das gegenständliche Halte- und Parkverbot wurde verordnet, damit in die gegenüber liegende Einfahrt mit Lkws ein- und ausgefahren werden kann.
Da mittlerweile an der gegenständlichen Straßenstelle nicht mehr auf öffentlichem Gut längs geparkt werden kann, da der Grünstreifen mittels abgeschrägter Randsteine zu einem privaten Parkplatz umfunktioniert wurde, ist auch das Halte- und Parkverbot entbehrlich.
Wir werden das erforderlich Ermittlungsverfahren einleiten.
Freundliche Gruße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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mfg