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auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
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Parkunordnung
Meldungsnummer | 519/2024 |
Erstellt am | 13.05.2024 um 11:25 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Innrain 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 1 Kommentar |
Erledigt am | 13.05.2024 |
Dauer | 5 Stunden |
BESCHREIBUNG
Meldung bewerten:
2 Bewertungen)
von 5 (
Ist die markierte Straßenbucht am Ende des Innrains tatsächlich als Dauerparkplatz für Kurzparkzonenflüchtlinge gedacht oder könnte sie auch analog zum restlichen Stadtgebiet bewirtschaftet werden? Bitte auch um Weiterleitung an die Zuständigen, falls die Fläche nicht unserer Stadt unterliegt.
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es handelt sich bei der Fläche um Grund, der nicht im Eigentum der Stadt Innsbruck steht und wird daher von der Stadt Innsbruck nicht bewirtschaftet.
Weiters werden parkraumbewirtschaftete Zonen überall dort eingeführt, wo Erschwernisse für die Wohnbevölkerung damit ausgeglichen werden sollen oder im Bereich von Naherholungsgebieten. Beides ist hier nicht der Fall. Derzeit ist keine Bewirtschaftung der gegenständlichen Fläche geplant.
Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung