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Parktouristen

Meldungsnummer 329/2021
Erstellt am 06.06.2021 um 20:28 Uhr
Kategorie Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
Standort Klosterangerstraße
6020 Innsbruck
Status Erledigt
Kommentare 1 Kommentar
Erledigt am 08.06.2021
Dauer 1 Tag
BESCHREIBUNG
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Guten Tag,
jetzt haben wir also eine Parkstraße im Klosteranger, nur leider ist das Problem mit den Parktouristen nicht gelöst. Im vorderen Teil der Straße, auf dem Grundstück der ÖBB, stehen nach wie vor die Parktouristen (und ein Auto ohne Kennzeichen) - und das ungestraft. Weiter hinten, wo sich kaum ein Parktourist verirrt hat, müssen nun die Anwohner sich eine Anwohnerkarte zulegen und die BesucherInnen fürs Parken bezahlen. So war das wohl nicht gedacht, oder? Wäre es möglich, sich mit der ÖBB zu einigen, dass auf deren Grundstück ein Parkverbot eingeführt wird, damit die lästigen Parktouristen endlich woanders parken? Manchmal ist die Straße so eng zugeparkt, dass ein großes Einsatzfahrzeug (wie z.B. Löschfahrzeug der Feuerwehr) wohl Probleme hätte durchzukommen, ganz zu schweigen von dem Problem, dass man in der Hälfte der Straße stehenbleiben muss, wenn von oben ein Auto in die Straße einfährt, weil nicht zwei Autos nebeneinander vorbeifahren können.
KOMMENTARE
Innsbruck
Innsbruck
Kommentar erstellt am: 08.06.2021 um 08:01 Uhr
Titel: AW: Parktouristen
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Wir werden prüfen, ob in dem Bereich eine behördliches Halte- und Parkverbot verordnet werden kann.
Es wird aber darauf hingewiesen, dass die StVO keinen Unterschied macht, zwischen "Anwohnern" und sog. "Parktouristen".

Freundliche Grüße
Ref. Parkraumbewirtschaftung
 
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