Guten Tag,
auf dieser Seite können Sie unkompliziert Mängel im öffentlichen Raum an die Fachdienststellen des Stadtmagistrats Innsbruck melden.
Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
Wir bemühen uns, die Mängel so schnell wie möglich zu beheben. Jeder Hinweis auf Problemstellen ist herzlich willkommen.
Meldungen, die nicht den AGB entsprechen werden kommentarlos gelöscht. Politische Anliegen richten Sie bitte direkt an die Politik.
Bitte beachten Sie: buergermeldungen.com ist keine Plattform für Notfälle!
BEI GEFAHR IN VERZUG WENDEN SIE SICH BITTE UNBEDINGT AN FEUERWEHR, POLIZEI ODER RETTUNG!
Ihr Stadtmagistrat Innsbruck
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Ob Schlaglöcher, behindertenfeindliche Gehsteigkanten, Schäden auf Spielplätzen, oder sonstige Probleme - alles was kaputt oder mangelhaft ist oder überhaupt fehlt, übermitteln Sie hier an die zuständigen Stellen in der Verwaltung.
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Parkschilder verwirrend
Meldungsnummer | 550/2021 |
Erstellt am | 27.08.2021 um 12:43 Uhr |
Kategorie |
Verkehrsrecht, Parken (Beschilderungen)
|
Standort |
Hans-Untermüller-Straße 30 6020 Innsbruck |
Status | Erledigt |
Kommentare | 2 Kommentare |
Erledigt am | 31.08.2021 |
Dauer | 3 Tage |
BESCHREIBUNG
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In der Hans-Untermüller-Straße 30 steht ein ‚Parken verboten Ende‘ Schild. Bis zum Haus Hans-Untermüller-Straße 36 gibt es keine weitere Beschilderung. Erst bei Haus 36 kommt wieder ein ‚Parken verboten Anfang‘ Schild. Aufgrund der Fahrbahnbreite darf jedoch in dem Bereich, der nicht beschildert ist, nicht geparkt werden. Leider ist dies aufgrund der fehlenden Beschilderung nicht ersichtlich. Ich bitte Sie darum, die Parkzonen, mithilfe von Schildern, eindeutig zu markieren.
KOMMENTARE
Sehr geehrte,
wie Sie richtig erwähnen besteht im gegenständlichen Abschnitt der Hans- Untermüller-Straße ein gesetzliches Parkverbot.
Laut Mitteilung des verkehrstechnischen Amtssachverständigen sollen hier auch keine Parkmöglichkeiten geschaffen werden, da aufgrund der bestehenden Straßenbreite auch die Zufahrt für die Feuerwehr erschwert würde.
Wir werden prüfen, ob allenfalls ein durchgängiges Halte- und Parkverbot zur Verdeutlichung der Situation verordnet werden soll.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
wie Sie richtig erwähnen besteht im gegenständlichen Abschnitt der Hans- Untermüller-Straße ein gesetzliches Parkverbot.
Laut Mitteilung des verkehrstechnischen Amtssachverständigen sollen hier auch keine Parkmöglichkeiten geschaffen werden, da aufgrund der bestehenden Straßenbreite auch die Zufahrt für die Feuerwehr erschwert würde.
Wir werden prüfen, ob allenfalls ein durchgängiges Halte- und Parkverbot zur Verdeutlichung der Situation verordnet werden soll.
Freundliche Grüße
Stadtmagistrat Innsbruck
Straßenverkehr und Straßenrecht
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Herzlichen Dank und beste Grüße
Sabine Kröß-Tunner
Stadtmagistrat Innsbruck
Bürgerservice